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Schweigepflichtentbindungserklärung

von uwe14.12.2007 | 14:29
1347 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann man zugunsten der DRV abgegebene Schweigepflichtentbindungserklärungen widerrufen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.12.2007 | 15:00

Grundsätzlich kann eine Einwilligung, die den behandelnden Arzt zur Auskunft ermächtigt (vgl. 100 Abs. 1 Nr. 2 SGB X), jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

Gleiches gilt auch für eine gegenüber der zuständigen Behörde (z.B. rentenversicherungsträger) abgegebene Schweigepflichtsentbindung (etwa im Rahmen eines EM Antrags).

Beantwortet dies Ihre Frage ?

MfG

2 Antworten

uweam 14.12.2007 | 15:37
Ja, herzlichen Dank für die schnelle Antwort
Wissenderam 14.12.2007 | 15:49
Sie vergaßen zu erwähnen, dass damit auch ein Nutzungsverbot für die DRV für eventuell bereits erhaltene Auskünfte entsteht. Auch vergaßen Sie zu erwähnen, daß nach § 182 BGB eine solche Erklärung auch dem Arzt gegenüber abgegeben werden kann, also die Erklärungen auf den Vordrucken überflüssig und unvollständig sind weil der Hinweis auf dieses Recht nicht erfolgt. Wer dem Gegenüber Rechte verschweigt, macht sich verdächtig. Also ran an die Formblätter und korrekt gestalten.
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