Hallo Pauli,
Zur Erstellung des Reha-Entlassungsberichtes wurde von den Trägern der gesetzlichen
Rentenversicherung ein einheitlicher Formularsatz entwickelt. Er umfasst insgesamt
vier Formblätter:
Blatt 1 Basisinformation
Blatt 1a Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung
Blatt 1b Dokumentation der therapeutischen Leistungen
Blatt 2 ff. Ärztlicher Bericht in freier Form
Ein vollständiger Reha-Entlassungsbericht ist vorgesehen für:
> den Rentenversicherungsträger
> den behandelnden Arzt
> die Rehabilitationseinrichtung
Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Patient krankenversichert ist, und der MDK
können nur auf besondere Anforderung und mit Einwilligung des Patienten Blatt 1
des ärztlichen Entlassungsberichtes erhalten. Eine routinemäßige Übersendung
ist nicht vorzunehmen. Die Krankenkasse oder der MDK haben in ihrer Anfrage
zu bestätigen, dass ihnen eine entsprechende Einwilligung des Patienten vorliegt.
Die Einwilligung selbst muss nicht vorgelegt werden. Die Einwilligung ist nicht
von der Rehabilitationseinrichtung oder der Deutschen Rentenversicherung
einzuholen. Gleiches gilt, wenn der MDK um Übersendung eines vollständigen
Entlassungsberichtes bittet. Sollten Krankenkassen den ärztlichen Entlassungsbericht
für den MDK anfordern, kann die Übersendung direkt an den MDK erfolgen oder aber
in einem verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse zur Weiterleitung an den
für deren eigene Zwecke ist, auch mit Einwilligung des Betroffenen, ausgeschlossen.