Sehr geehrte Damen und Herren,
ich Arbeite seit über 10 Jahren in der Schweiz als Grenzgänger (also Schweizer Sozialrecht). Ich beabsichtige nun aber nach NRW zu meiner Frau zu ziehen
Daher hat mein Schweizer Arbeitgeber mir angeboten meine Arbeit vom meinem Home Office in Deutschland zu erledigen und nur alle paar Wochen für ein paar Tage in die Firmenzentrale zurück zu kommen.(Schweizer Arbeitsvertag, dies wird sich auch nicht ändern) Ich möchte weiterhin gerne in der Schweiz versichert bleiben . Was muss ich beachten bei Steuern und Sozialversicherung.
Die Frage ob weiterhin Rentenbeiträge zur AHV zu zahlen sind muss Ihr CH Arbeitgeber mit der Schweizer Sozialversicherung klären - Die "Schweizer" tauchen dort im Zweifel ja auch zur Betriebsprüfung auf. :). Die Prüfung ob CH Recht oder eventuell deutsches Recht anwendbar ist, kann das Forum sicher nicht klären.
Steuerfragen klären Sie bitte mit Finanzamt, bzw. Ihrem Steuerberater.
Guten Morgen Chris,
es wurde schon erwähnt, dass die steuerrechtliche Frage von Ihrem zuständigen Finanzamt beantwortet werden kann. Bezüglich der Sozialversicherung (Kranken-,Pflege-Rentenversicherung und dem Recht der Arbeitsförderung) gilt grundsätzlich das sogenannte Beschäftigungslandprinzip (Ausnahmen sind allerdings bei verschiedenen Sachverhalten gegeben). Für die in Ihrem Fall zutreffende verbindliche versicherungsrechtliche Beurteilung mit einem "grenzüberschreitenden Homeofficearbeitsplatz bzw. Telearbeitsplatz" erhalten Sie von Ihrer zuständigen Einzugsstelle (gesetzl. Krankenkasse) die gewünschte Auskunft.
Mit freundlichem Gruß