wir möchten einen Schweizer Rentner in einem Betrieb in Deutschland beschäftigen. Bei der Beurteilung der RV-Pflicht sind wir uns nicht sicher. Ich habe folgendes überlegt: 1. Hat der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze (derzeit 65 Jahre und 9 Monate) erreicht? Wenn Nein = volle Beiträge zu AV und RV wenn ja = keine Beiträge zur AV (Beitrag zur RV hängt von Pkt. 2 ab)
2. Bezieht der Rentner eine Vollrente wegen Alters und ist diese mit der deutschen Rente vergleichbar? Wenn Nein= volle Beiträge zur RV wenn Ja = nur der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil zahlen
Können sie mir meine Überlegungen bestätigen oder habe ich falsch gedacht.
Vielen Dankfür die Hilfe
16.07.2020, 14:32
Experten-Antwort
Hallo Aenderes,
eine verbindliche Beurteilung des Sachverhalts kann nur die Krankenkasse treffen, da diese in ihrer Funktion als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe in sämtlichen Zweigen der Sozialversicherung entscheidet (§ 28h SGB IV).