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Experten-Antwort

Schwerbeh.

von Ella29.11.2010 | 14:40
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4 Antworten

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Ich bin in ATZ, 50% Schwerbeh., meine Aufrechnung bis zur Rente gilt mit Schwerbeh. Kann ich auch in der ATZ zurückgestuft werden und nicht mehr schwerbeh.? Dann hätte ich hohen Abschlag? Ein Freund sagte mir, ich hätte vor der ATZ meinen Schwerbeh.- Ausweiß auf unbefristet verlängern lassen müssen? Stimmt das so? danke für ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ella,

dem Beitrag von Anita möchte ich zwar grundsätzlich zustimmen – dennoch kann ich Ihnen nur empfehlen, sich in dieser Frage nochmals direkt mit Ihrem zuständigen Versorgungsamt in Verbindung zu setzen. Im Rahmen dieses Forums zur Alterssicherung und Rentenversicherung können wir hierzu leider keine abschließende Auskunft erteilen.

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3 Antworten

Anitaam 29.11.2010 | 15:06
Unbefristete Verlängerung ist praktisch, kriegt maan aber äußerst selten. Und wenn Ihr Krankheitsbild so ist, dass es gemacht worden wäre, werden Sie auch nicht in den nächsten Jahren zurückgestuft.
RFn.am 29.11.2010 | 15:41
Wichtig für den Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass Sie am ersten Tag des Rentenbeginns einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 haben. Wenn sich der GdB hinterher verringert, hat das keinen Einfluss mehr auf die Rente.
W*lfgangam 29.11.2010 | 19:59
Hallo Ella, > Ich bin in ATZ, 50% Schwerbeh., (...) Bis zu welchem Alter ist die Schwerbehinderteneigenschaft jetzt festgestellt? Nur danach lässt sich prüfen, ob Sie auch bei Beginn einer Altersrente in den 'Genuss' der Altersrente wegen Schwerbehinderung kommen, oder aber ersatzweise eine andere Altersrente (mit höherem Abschlag) herhalten muss. Welcher Jahrgang sind Sie (MM.JJ) und wie lange liegt der GdB 50 % schon vor/und wie lange noch, und wann wurde die ATZ-Vereinbarung unterschrieben? Nur mit diesen konkreten Daten können Sie hier auf Sie zutreffende Antworten erwarten. Gruß w. ...grundsätzlich werden diese Fragen unmittelbar beim ATZ-Vertrag geklärt ;-)
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