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Schwerbeh.-ATZ

von Karla20.02.2009 | 19:08
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5 Antworten

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Wie soll man das verstehen,VDK -Zeitung. Schwerbeh. dürfen bei ATZ schlechter gestellt werden,da Sie auf dem Arbeitsmarkt schlecht vermittelbar sind. Auf Deutsch, ich soll als Schwerbeh. bei ATZ 10,8 % Abschlag hinnehmen, mein Arbeitskollege bekommt ATZ ohne Abschlag. Kann es so was geben? Oder habe ich was falsch verstanden? Dann hätte ich ja einen Vorteil wenn ich vor ATZ nicht schwerbeh. bin. Danke ev. Antwort.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 23.02.2009 | 13:42

Die Höhe der Abschläge richtet sich nach Ihrem Geburtstag und vermindert sich um 0,3 % für jeden Monat, den Sie die Rente später in Anspruch nehmen. Deshalb hat z.B. Ihr Kollege auch keine Abschläge mehr. Allerdings hat Chris Recht. Die Abschläge sind bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen geringer als bei anderen Altersrenten. Wenn Sie weniger Abschläge in Kauf nehmen wollen, müssen Sie mit dem Arbeitgeber sprechen und die Altersteilzeit verlängern, sofern das möglich ist. Mit Jahrgang 1953 könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 63 und 7 Monaten ohne Abschläge beziehen.

4 Antworten

Chrisam 20.02.2009 | 19:56
Schwerbehinderte werden im Rentenrecht immer besser gestellt. Wenn Sie Vergleiche anstellen, müssten Sie einmal die Daten nennen, wann Sie und Ihr Kollege in Rente gehen und Alter usw..
Karlaam 21.02.2009 | 11:08
Nochmal, ich bekomme ATZ Jahrgang 53 nur bis zum erstmöglichen termin wo ich in Rente kann. Aufrechnung bis 60 j. und 7 mon. . Dann 10,8% Abschlag. Mein Kollege bekommt ATZ Aufrechnung Blockmodell bis 65 J., also dann ohne Abschlag. Also bin ich früher daheim, aber bei der Rente schlecher gestellt.
Schadeam 21.02.2009 | 17:05
Aber das liegt doch sicherlich nicht am Rentenrecht, sondern allenfalls an Ihrer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, bzw. am Tarifvertrag? Wenn Sie sich im Vergleich zum Kollegen schlecht behandelt fühlen, wenden Sie sich an den Betriebsrat oder die Personalabteilung. Da ist die DRV außen vor.
Beispielam 22.02.2009 | 23:01
Hallo, eine Möglichkeit wäre für Sie, für einige Zeit wieder "gesund" zu werden und z.B. mit dem 60. Lebensjahr eine ATZ im Blockmodell für 3 Jahre zu beginnen. Gegen Ende dieser ATZ, also vor dem Rentenbeginn, wieder einen GdB 50% zu "erwerben". Dann gehen Sie ohne Abzüge, aber schon mit 63 Jahren in Rente. Von so einen Fall habe ich jedenfalls gehört. Ist aber schon 3 Jahre her und nicht jedermanns Sache, auch der Ausgang könnte ungewiss sein. Gruß
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