Schwerbeh.-Rente ab 1.7.

von
Lara

Stimmt so meine Info.? Sollte das Gesetz ab 1.7. kommen, 63 J. alt, 52 geb., 47 Beitragsjahre, mit 63 J. Rente ohne Abschlag. Bei der gleichen Person mit Schwerbeh. sieht es genauso aus, also keinen Vorteil mehr für Schwerbeh. Hätten sich viele den Stress sparen können, VDK,VERDI,usw. um auf die 50 % zu kommen. Warum gibt es keinen Unterschied mehr? Bitte um Auskunft, da ich das alles so nicht verstehen kann.

von
W*lfgang

Hallo Lara,

hatten Sie vielleicht bei Ihrer Frage ein wenig Stress? ;-)

Wenn Sie sich mit dem ungekürzten Rentenbeginn für AR Schwerbehinderte vertraut gemacht hätten, würden Sie den Vorteil in der (erwarteten) Neuregelung erkennen. Lesen Sie einfach die Merkblätter der DRV ...ganz langsam, Sie brauchen mehr als 50 % Aufmerksamkeit, und Sie verstehen mehr.

Gruß
w.

Merkblätter nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_387802BD75B6458ABFCDC77D93270834.cae03/Allgemein/de/Navigation/5_Services/03_broschueren_und_mehr/broschueren/broschueren_rente_node.html

von
Lara

Ich glaube Wolfgang Sie wollen mir sagen, 52 geb., Schwerbeh. bekommen bei dieser Rente 6 Mon. geschenkt.

von
W*lfgang

Lara ...wenn Sie 06-12.52 geboren sind, haben Sie es erfasst. Wobei ich nicht von 'Geschenk' reden würde - es sei denn, Sie wollen zwingend aus dem Job raus und nehmen damit eine kleinere Rente inkauf, als die maximal mögliche.

Gruß
w.

von
Lara

Wolfang ich kann Sie so nicht verstehen, glaube nicht das Sie richtig liegen. 1.7.14, Rente mit 63J. ohne Abschlag bei 47 Beitragsj. egal ob Schwerbeh. oder nicht.

von
MitLeser

Zitiert von: Lara

Wolfang ich kann Sie so nicht verstehen, glaube nicht das Sie richtig liegen. 1.7.14, Rente mit 63J. ohne Abschlag bei 47 Beitragsj. egal ob Schwerbeh. oder nicht.

Ich kann mir nicht vorstellen als 1952 Geborene/er im Jahr 2014 63 Jahre alt zu sein

von
Lara

Sie haben recht, nur darum geht es bei dieser Frage nicht.

von
Michl

Genau aus diesem Grunde habe ich mir für Morgen einen Beratungstermin geben lassen. Bin Jahrgang 1951 und seit 2003 Schwerbehindert und könnte nun einmal die abschlagsfreie Altersrente für Schwerbehinderte ab 01.08. oder die abschlagsfreie Altersrente für langjährige Arbeitnehmer antreten. Laut Telefonat mit der DRV ergibt sich keinerlei Unterschied. Ist eigentlich egal welche Rente ich beantrage!

von
Lara

Genau das wollte ich sagen, hier bringt Schwerbeh. keinen Vorteil mehr.

Experten-Antwort

Hallo Lara,

Sollte die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt werden, könnten Sie (nach Ihren Angaben) nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen (ohne Abschläge).

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nur ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge in Anspruch nehmen, sofern Sie vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung über Altersteilzeit getroffen haben. Ansonsten ist die abschlagsfreie Altersrente abhängig von Ihrem Geburtsmonat.
Die Anhebung erfolgt vom 63. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr und 6 Monate. Dies geschieht in Monatsschritten von den Geburtsmonaten Januar 1952 bis Juni 1952.

Über die Gründe des Gesetzgebers, warum und wie eine gesetzliche Regelung verfasst werden soll, kann an dieser Stelle keine Antwort gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

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