Hallo Lara,
Sollte die neue Altersrente für besonders langjährig Versicherte eingeführt werden, könnten Sie (nach Ihren Angaben) nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Rente gehen (ohne Abschläge).
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie nur ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschläge in Anspruch nehmen, sofern Sie vor dem 01.01.2007 eine Vereinbarung über Altersteilzeit getroffen haben. Ansonsten ist die abschlagsfreie Altersrente abhängig von Ihrem Geburtsmonat.
Die Anhebung erfolgt vom 63. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr und 6 Monate. Dies geschieht in Monatsschritten von den Geburtsmonaten Januar 1952 bis Juni 1952.
Über die Gründe des Gesetzgebers, warum und wie eine gesetzliche Regelung verfasst werden soll, kann an dieser Stelle keine Antwort gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen