Bereits seit Beginn des Jahres 2012 können besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren mit Erreichen des 65. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen. Schwerbehinderte Menschen mit Jahrgang 1953 und 35 Versicherungsjahren können nach dem derzeitigen Stand mit 63 Jahren und 7 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen.
Nach dem Koalitionsvertrag sollen ab dem 01.07.2014 langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren bereits mit dem vollendeten 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Der Koalitionsvertrag sieht aber auch vor, das abschlagsfreie Zugangsalter von 63 Jahren schrittweise parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters auf das vollendete 65. Lebensjahr anzuheben.
Der Koalitionsvertrag trifft jedoch keinerlei Aussagen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Die genaue Ausgestaltung der beabsichtigten Regelung bleibt also abzuwarten.