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Schwerbehindert 50%

von willi15.09.2007 | 13:05
1524 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin im ÖD seit 1975, 60 Jahre alt und seit 2006 50% schwerbehindert. Kann ich mit 63 ohne Abzüge in Rente gehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo willi,

den zutreffenden Antworten von KSC und Assdorf habe ich nichts hinzuzufügen.

12 Antworten

william 15.09.2007 | 14:27
vielen Dank , Experte: Heißt "ohne Abzüge", daß ich die Rente bekomme, die ich mit 65 erhalten würde oder werden für 2 Jahre Prozente abgezogen?
KSCam 15.09.2007 | 13:32
ja, wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben und dann immer noch schwerbehindert sind.
william 15.09.2007 | 14:49
Hallo Geiler: Ist die Frage so dumm? Ich kenn mich leider nur wenig aus.
Geileram 15.09.2007 | 14:39
Dazu sage ich Nichts !!!!!
Lalaam 15.09.2007 | 15:00
Bei einem Rentenbeginn mit 63 bekommen Sie dauerhaft 7,2 % Abschläge. Deshalb ist die Rente geringer als bei einem Rentenbeginn mit 65. Außerdem haben Sie ja 2 Jahre weniger Beiträge gezahlt, welche sich bis 65 ebenfalls noch rentensteigernd ausgewirkt hätten.
william 15.09.2007 | 15:03
Vielen Dank Lala
lalaam 15.09.2007 | 15:13
mit 63 jahren haben sie bei 50% schwerbehinderung natürlich keine abschläge mehr!
hansam 15.09.2007 | 17:40
ausgezeichnet, machen Sie weiter so!
Geileram 15.09.2007 | 18:00
Hallo Hans , das könnte Dir wohl so passen aber zu diesen Drückerberger im ÖD kann man einfach nichts sagen !
Assdorfam 16.09.2007 | 05:20
Hallo Willi, KSC hat Ihre Frage kurz und korrekt beantwortet. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Natürlich bekommen Sie Ihre Rente mit 63 ohne Abschläge. Gleichwohl wäre bei Weiterarbeit bis 65 Ihre Rente höher, da Sie 2 Jahre länger Beiträge einzahlen. Bei durchschnittlichem Einkommen würden Sie mit 65 Jahren rund 53 € mehr Rente erhalten als mit 63.
Schiko.,am 16.09.2007 | 10:52
Verzeihung, nicht jeder weiß wie hoch das durchschnitt- liche einkommen ist. Für 2007 sind es 29.488 = 1 EP.( Entgeltpunkt) u.26,27/ 23,09 west/ost). Verdienen sie aber mehr-oder auch weniger als 29.488 verändert sich dies. Beispiel 32.488 = 1,1017 EP. und 28,94/25,44 rentenwert bei derzeit 29.488 durchschnitt. MfG.
Mam 17.09.2007 | 10:07
Lieber Willi, Ihre Frage ist nicht halb so dumm wie Geiler :-)
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