Bspl. Jahrgang 1955
Altersrente mit Schwerbehinderung 35 Jahre Beitragszahlung - 63 Jahre u. 9 Monate
Altersrente mit 45 Jahre Beitragszahlung 63 Jahre u. 6 Monate.
Da ich als Schwerbehinderter auch 45 Jahre habe, würde ich nach jetzigem Gesetz die normal Altersrente in Anspruch nehmen, da ich 3 Monate früher in Rente gehen kann.
Ich muss nicht die Schwerbehinderten Rente in Anspruch nehmen, da die Altersrente für mich 3 Monate früher kommt.
Hier liegt eine Diskriminierung der Schwerbehinderten vor. Daher wird es, wenn die Regierung nicht nachbessert, zu einer Klagewelle kommen, da in der Regel der Schwerbehinderte laut Gesetz mit 35 Beitragsjahren, und 2 Jahre vorher ohne Abzug in Rente gehen kann.
Bei den Jahrgängen 54 / 53 / ist es im Prinzip das Gleiche. Und den nachfolgenden Jahrgängen bis 64 auch
Die Schwerbehinderten sind durch Ihr leiden schon mehr belastet, und daher hätte man Sie in dem neuen Rentengesetz mit berücksichtigen müssen.
Ich denke das wurde schlicht und einfach vergessen!
Das hat auch der SovD in einer Pressekonferenz moniert.