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Schwerbehindert: Ab wann in Rente ?

von Dieter25.08.2009 | 10:18
1255 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
geb. 1952,bin seit 1974 schwerbehindert(arbeitsunfall 40%-mittlerweile angehoben durch andere erkrankungen auf 60%),im arbeitsverhältnis seit 1968(denke dass ich den vertrauensschutz habe),ab wann könnte ich früher in rente gehen u. mit wieviel abzug...für euere hilfe danke!!!

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ab Jahrgang 11/1950 gibt es den Vertauensschutz nicht mehr. Geborene in 1952 können danach mit 60 (1-6) mit 10,8% Kürzung oder mit 63 (1-6) ohne Kürzung in die Altesrente für schwerbehinderte Menschen gehen.

1-6 heißt Januar 52 plus 1 Monat, Februar 52 plus 2, März 52 plus 3, April plus 4, Mai plus 5, Juni bis Dezember plus 6 Monate.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein!

Für in 1952 Geborene wird sie 1 - 6 Monate angehoben, Für 1953 7 Monate, 1954 8 Monate usw. bis 1958 12 Monat ab 1959 dann immer 2 Monate bis 1964 dann 24 Monate gleich 63 bzw. 65 LJ.

3 Antworten

Mikeam 25.08.2009 | 12:49
bekommem schwerbehinderte nicht einen monat weiger dazugerechnet ,habe ich mal gehört (6-1=5 monate)
Wolfgangam 25.08.2009 | 18:55
Hallo ! Bin Jahrgang 11.1951.Gilt für mich die Monatsregelung auch schon? Oder kann ich mit 60 und 10,8% Abzug in Rente gehen? Bin auch 60% Schwerbehindert! Danke!
Beitragam 26.08.2009 | 09:25
Sofern 35 Versicherungsjahre vorhanden sind, können Sie mit 60 und 10,8% Abschlag oder ab 63 ohne Abschlag in Altersrente gehen, sofern auch die SB dann jeweils noch vorliegt. Mfg
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