Ab Jahrgang 11/1950 gibt es den Vertauensschutz nicht mehr. Geborene in 1952 können danach mit 60 (1-6) mit 10,8% Kürzung oder mit 63 (1-6) ohne Kürzung in die Altesrente für schwerbehinderte Menschen gehen.
1-6 heißt Januar 52 plus 1 Monat, Februar 52 plus 2, März 52 plus 3, April plus 4, Mai plus 5, Juni bis Dezember plus 6 Monate.