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Experten-Antwort

Schwerbehindert, ab wann kann ich ohne Abschläge in Rente?

von Hartmut Wischmann26.11.2014 | 13:58
1309 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin im Dezember 1954 geboren. Seit August 2007 mit 60% SB und habe keine 45 Jahre voll. Ab wann kann ich ohne Abschläge in Rente gehen. Werden Schulzeiten ( 2. Bildungsweg und Studium ) für die 45 Jahre mitgezählt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmut Wischmann,

die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954 frühestens nach Vollendung des Lebensalters von 60 Jahren und 8 Monaten mit einem Abschlag von 10,8 %.

Nach Vollendung des Lebensalters von 63 Jahren und 8 Monaten wird die Rente ohne Abschlag gezahlt.

Weitere Voraussetzungen sind, dass bei Beginn der Rente ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.

Schul-, Fach -und Hochschulzeiten nach dem vollendeten 17. Lebensjahr werden auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Versicherte des Geburtsjahrgangs 1954 mit 63 Jahren und vier Monaten, wenn die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt ist.

Für die Wartezeit von 45 Jahren werden Schul-, Fach- und Hochschulzeiten nicht berücksichtigt.

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3 Antworten

SaschaKam 26.11.2014 | 14:20
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann bei Geburtsjahrgang 1954 mit 63 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein GDB von mindestens 50 bei Rentenbeginn sowie die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
SaschaKam 26.11.2014 | 14:20
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann bei Geburtsjahrgang 1954 mit 63 Jahren und 8 Monaten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist ein GDB von mindestens 50 bei Rentenbeginn sowie die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
Eumelam 26.11.2014 | 15:02
Es reichen 35 Versicherungsjahre (Schul- und Studienzeiten zählen dazu).
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