Da Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab dem 01.07.2015 in Anspruch nehmen können, ist die von Mitleser empfohlene Rente wegen Erwerbsminderung sehr wohl eine gute Möglichkeit für Sie. Ob dann eine Rente wegen voller- oder teilweiser Erwerbsminderung festgestellt wird, erfahren Sie nur, wenn Sie einen Rentenantrag stellen. Sie haben, wie bereits erwähnt, nichts zu verlieren aber vielleicht doch einiges zu gewinnen. Viel Erfolg!