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Experten-Antwort

Schwerbehindert, arbeitslos, wann in Rente?

von Nati04.03.2012 | 23:28
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3 Antworten

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Hallo zusammen, wer kann mir bitte helfen, habe ein paar Fragen. Zu meiner Person: weiblich, Baujahr 10/1954. Habe 36,5 Jahre durchgehend gearbeitet. Seit 6/2006 arbeitslos/arbeitsuchend. Seit 6/2007 ohne Zahlungsleistung weiter arbeitslos gemeldet. Wegen RV. Besitze seit 1976 Schwerbehindertenausweis. Seit Januar 2012 mit 100% und Gl / RF. Kann ich mit 60 schon in Rente gehen (mit Abschlag)? Sollte ich mich weiterhin arbeitslos melden? Oder arbeitssuchend? Ist das von Bedeutung für die RV? Sollte ich schon bei der RV meinen Behindertenstatus melden? Oder reicht es bei der Antragsstellung? Vielen Dank für Eure Antworten! Gruß Nati

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst ab dem 01.07.2015 in Anspruch nehmen können, ist die von Mitleser empfohlene Rente wegen Erwerbsminderung sehr wohl eine gute Möglichkeit für Sie. Ob dann eine Rente wegen voller- oder teilweiser Erwerbsminderung festgestellt wird, erfahren Sie nur, wenn Sie einen Rentenantrag stellen. Sie haben, wie bereits erwähnt, nichts zu verlieren aber vielleicht doch einiges zu gewinnen. Viel Erfolg!

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2 Antworten

Mitleseram 05.03.2012 | 11:39
Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie (mit 10,8 % Abschlag) ab 01.07.2015 in Anspruch nehmen. Möglicherweise liegt bei Ihnen ausser der bereits unstrittig festgestelllten Schwerbehinderung auch eine Erwerbsminderung vor. Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung könnte bei Ihnen (wegen der Langzeitarbeitslosigkeit) als sogenannte "Arbeitsmarktrente" bereits bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden bewilligt werden. Diese Erwerbsminderungsrente ab 2012 würde auch nicht niedriger ausfallen als eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 2015, sondern aufgrund der dann noch zu berücksichtigenden Zurechnungszeit vermutlich noch ein wenig höher liegen. Allerdings kann auch bei 100 % Schwerbehinderung und Merkzeichen GI/RF nicht automatisch auf volle oder teilweise Erwerbsminderung geschlossen werden. Die Beurteilung ihres (Rest-) leistungsvermögens bleibt immer noch dem ärztlichen Dienst der Rentenversicherung vorbehalten. Aber versuchen würde ich es an ihrer Stelle auf jeden Fall. denn sie können - wegen des Nichtleistungsbezugs - überhaupt nichts verlieren.
Natiam 05.03.2012 | 13:54
Vielen Dank, das könnte ich evtl. mal versuchen. Obwohl ich glaube, das es nicht so einfach sein wird, das ich Erfolg haben werde mit der Erwerbsminderungsrente. Nochmals vielen Dank!
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