ich werde jetzt 59 Jahre alt, bekomme seit 10 Jahren EU-Rente und bin zu 70% schwerbehindert. Ab wann bekomme ich Altersrent? Ändert sich da was an der Höhe der Rente? Wie sieht es mit ev. Zuverdienst aus, gibts da dann auch eine Grenze von 6.300,-- Euro pro Jahr? Danke.
16.09.2021, 22:32
von
KSC
Der Jg 62 kann ab 61+8 Monaten in die Altersrente wechseln, am Betrag ändert sich möglicherweise nichts, das lässt sich aber mit einer Probeberechnung Ca 1 Jahr vorher absichern. Neben der Vollen AR dürfen Sie dann auch 6300€ verdienen.
17.09.2021, 08:21
Experten-Antwort
Hallo Ralph 1962,
wie KSC schon richtig ausgeführt hat, ist eine frühestmögliche Umwandlung der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen (wenn die Wartezeit von 420 Kalndermonaten erfüllt ist) ab 61 Jahren und 8 Monaten möglich. Es ist ratsam, vorab eine Probeberechnung beim zuständigen Rentenversicherungsträger anzufordern, um eine eventuelle Änderung des Zahlbetrages in Erfahrung bringen zu können (geringer kann die umgewandelte Rente auf Grund des "Besitzschutzes" nicht ausfallen). Ab Umwandlung in eine vorgezogene Altersrente gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (66 Jahre und 8 Monate) weiterhin der Hinzuverdienst von 6.300 € im Kalenderjahr.
Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung