Hallo, habe auf Dauer einen GdB von 60 und werde im Juli 2010 55 Jahre alt. Gibt es, auf Grund meiner Schwerbehinderung noch irgendwelche gesetzl. Ausnahmeregelungen, damit ich Altersteilzeit beanspruchen kann? Wäre schön von etwas zu hören.
28.08.2009, 18:27
von
Chris
Es gibt keine gesetzlichen Sonderbestimmungen für Schwerbehinderte und ATZ. Nur beim Beginn der Rente bzw. der Höhe der Abschläge in der Rentenversicherung gibt es Unterschiede.
Ansonsten ihren Arbeitgeber mal wegen der ATZ ansprechen, läuft dieses Jahr aus.
31.08.2009, 13:40
Experten-Antwort
Grundsätzlich ist Altersteilzeit auch im Jahr 2010 noch möglich. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung.
31.08.2009, 16:28
von
Georg
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.Es heist aber doch immer dass man zum 31.12.09 das 55. Lebensjahr vollendet haben muss um an der ATZ überhaupt teilhaben zu können. Ich werde aber erst in 07.2010, 55 Jahre alt. Ist das wirklich so, dass ich trotzdem an der ATZ teilnehmen kann? Viele Grüße Georg
31.08.2009, 22:02
von
Wolfgang
Hallo Georg,
wenn Ihr Arbeitgeber nach 2009 außerhalb tariflicher ATZ-Verträge nach ATZ-Gesetz auf freiwilliger Basis mit Ihnen eine entsprechende Regelung bereit ist einzugehen - dann ja, nur dann. Einen ATZ- Anspruch haben Sie weder jetzt noch nach 2009.
Alles andere sind volkstümlich genannte 'Vorruhestandsregelungen', die mit ATZ nichts zu tun haben. Fragen Sie dazu Ihren Arbeitgeber.