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Experten-Antwort

Schwerbehindert und Arbeitszeitverringerung

von maxe26.03.2013 | 16:52
1828 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Das, was jetzt kommt, ist wichtig, wenn man die Arbeitszeit reduzieren muss, deshalb hier ein Tipp. Der VdK schreibt zum Thema „Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung“ (http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/12818/anspruch_auf_teilz… „Gesetzlich geregelt ist, dass schwerbehinderte Menschen einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung haben, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen der Art oder der Schwere der Behinderung notwendig ist. Der Anspruch besteht allerdings nicht, soweit dies für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder genossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen (Paragraf 81 Absatz 5 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 4 Satz 3 Sozialgesetzbuch IX). Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 14. Oktober 2003, Aktenzeichen 9 AZR 100/03) klärte dazu einige Unsicherheiten: Der schwerbehinderte Mensch kann, ohne an Formen und Fristen gebunden zu sein, jederzeit verlangen, nur noch in einem seiner Behinderung angepassten zeitlichen Umfang eingesetzt zu werden. Eine vorherige Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitszeitverkürzung ist nicht erforderlich. Dem Arbeitnehmer soll ermöglicht werden, ohne Gefährdung seiner Gesundheit weiterhin aktiv am beruflichen Leben teilzuhaben. Ihm wird deshalb ermöglicht, nur durch den Zugang seines Verlangens beim Arbeitgeber eine behinderungsgerechte Verringerung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit zu bewirken. Die gesetzliche Regelung ermöglicht dem Arbeitnehmer auch, eine nur vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit zu erreichen. Einschränkungen der Rechte nach dem Sozialgesetzbuch IX durch anderslautende Regelungen in Tarifverträgen sind nicht möglich. Der behinderte Arbeitnehmer muss den Umfang der behinderungsbedingten Kürzung der Arbeitszeit ausdrücklich angeben. Beim Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung reicht es nicht aus, dem Arbeitgeber mitzuteilen, nur noch im Rahmen der Hinzuverdienstgrenze tätig sein zu wollen. Dieser Umstand wäre losgelöst von der behinderungsbedingten Einschränkung der Arbeitszeit." (Ende des Zitats) Nun frage ich mich, ob dieser Sachverhalt nicht nur für Schwerbehinderte, sondern auch für Gleichgestellte zutrifft.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo maxe,

bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu Fragen, die das Arbeitsrecht betreffen nicht positionieren kann.

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2 Antworten

Rieselam 26.03.2013 | 17:31
Das gilt n u r für Schwerbehinderte.
Jockelam 27.03.2013 | 07:37
Falsches Forum !
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