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Experten-Antwort

Schwerbehindert versus Erwerbsminderungsrente

von Sachma08.05.2014 | 11:49
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3 Antworten

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Wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beziehe, gelte ich dann auch als schwerbehindert? Ich vermute nicht, oder? Ich dachte immer eine Schwerbehinderung wäre etwas, was vom Versorgungsamt festgestellt wird. Bei mir ist aber nichts vom Versorgungsamt festgestellt oder gar beantragt worden, sondern lediglich die EWR. Kann mir mal einer auf die Sprünge helfen, bevor ich in einem Formular aus dem Privatleben etwas falsches ankreuze!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben recht, denn sie sind nicht automatisch schwerbehindert, sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Dieser Grundsatz gilt auch umgekehrt. Behinderungsgrade nach Schwerbehindertenrecht sind allenfalls ein Anhaltspunkt für eine möglicherweise eingeschränkte Erwerbsfähigkeit. So sind hörgeschädigte, sehbehinderte oder querschnittsgelähmte Menschen keineswegs von vorneherein als erwerbsgemindert einzuschätzen, auch wenn sie einen Grad der Behinderung von 100 haben. Denn viele von ihnen können einem Beruf nachgehen, weil sie einen technisch und organisatorisch angepassten Arbeitsplatz haben, der auch behindertengerecht ist. Der Grad der Behinderung wird nach dem Schwerbehindertenrecht bestimmt und beziffert das allgemeine Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf alle Lebensbereiche. Die Feststellung des Grades der Behinderung hat daher keinen besonderen Bezug zum Erwerbsleben und deshalb keinerlei Beweiswert für die ausschließlich rentenrechtlich zu entscheidende Frage, ob das verbliebene Leistungsvermögen die Erwerbsfähigkeit maßgeblich einschränkt.

Den sogenannten Grad der Behinderung (GdB) stellen tatsächlich die für Ihren Wohnort zuständigen Landratsämter (ehemals Versorgungsämter) fest. Hierüber und bezüglich einer evtl. Antragstellung bekommen Sie Auskunft von Ihrer Gemeinde bzw. Ortsbehörde.

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2 Antworten

=/=am 08.05.2014 | 12:15
Sie haben richtig gedacht. ;-) Der Grad der Schwerbehinderung wird vom VA festgestellt; eine EM-Rente der DRV hat nichts damit zu tun/keine Gleichstellung. Umgekehrt bedeutet eine Schwerbehinderung auch nicht automatisch eine Erwerbsminderung.
Frau Müllerschönam 08.05.2014 | 14:24
Nur ein Schwerbehinderten Ausweis,den es ab GdB 50 gibt,sichert ihnen den Status " Schwerbehindert ".
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