Wann wird eine im Juni 1949 geborene schwerbehinderte (Grad 50 %) Versicherte frühestens Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschläge haben, wenn die Wartezeit von 35 Jahren nicht erfüllt ist und nicht mehr erfüllt werden kann?
Möchte man in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit einer Minderung von mind. 50Prozent und die Wartezeizerfüllung von 35 Jahren. Hat man diese Voraussetzungen nicht, kann diese Rentenart nicht in Anspruch genommen werden. Evtl. Rentenauskunft anfordern und schauen, welche Rente wann in Anspruch genommen werden kann.( mit Minderung/ ohne Minderung)
Hallo Lara,
wie Mond zutreffend ausgeführt hat, kann eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nur gewährt werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Als Altersrente ohne Abschlag kommen die Regelaltersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres und 3 Monaten bzw. die Frauenaltersrente in Betracht. Die Altersrente für Frauen kann nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch genommen werden, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren Beitragszeiten zurückgelegt haben. Zusätzlich müssen nach Vollendung des 40. Lebensjahres für mindestens 121 Monate (= mehr als 10 Jahre) Pflichtbeiträge entrichtet worden sein.