Zitiert von: PeterT
Hallo,
folgende Frage bzw. Sachstand:
Ein Bekannter von mir hat jetzt eine Schwerbehinderung von 50 Grad anerkannt bekommen.
Zeitgleich auch eine Bewilligung zur einer medizinischen Reha die er antreten möchte.
Frage: Sollte in der Reha eine Arbeitsfähigkeit unter
3 Std/Tgl festgestellt werden, kann er dann dennoch eine Rente wegen Schwerbehinderung beantragen oder geht dann nur noch eine EMR ?
vielen Dank
Die Einschätzung der Reha-Klinik im Entlassungsbericht ist immer nur eine 'Empfehlung'. Ob dann eine EM-Rente (ob teil oder voll) bewilligt wird, entscheidet das Gutachterteam der zuständigen Rentenversicherung. Und zwar erst auf Antrag, den man selbst stellen muss (also Antrag auf EM-Rente). Hierzu wird aber im Normalfall keiner gezwungen, außer die Krankenkasse ist der Meinung, dass es nun mal an der Zeit ist (schon sooo lange so schwer krank) und fordert dazu auf.
Insofern könnte Ihr Bekannter auch die Rente für Schwerbehinderte beantragen, sofern er die sonstigen Voraussetzungen dafür erfüllt.
Einen Rentenbeinnrechner, der auch die SB berücksichtigt, und weitere Hinweise finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html