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Schwerbehinderten Rente - Stichtag 17.11.1950

von Jahrgang_einundfünfziger09.06.2008 | 13:33
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6 Antworten

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Hallo, ich bin schwerbehindert (ab 1999 100%, z.Z. 80%)und am 2. 2. 1951 geboren. Wenn ich mit 60 Jahren in Rente gehe, habe ich einen Abschlag von 10,8% zu erwarten. Wäre ich nur 72 Tage früher geboren (vor dem 17.11.1950) könnte ich mit 60 ohne Abschläge in Rente gehen. Ist das so richtig oder gibt es auch für meinen Fall eine Übergangsregelung? Das Stichtage notwendig sind, ist mir auch klar. Aber solch "harte" Regelungen finde ich absolut ungerecht. Gerecht fände ich eine "weiche" Übergangsregelung. Z.B. geboren Nov. 1950 - ohre Abschlag, Dez. 1950 - 0,3% Abschlag, Jan. 1951 - 0,6% Abschlag, Feb. 1951 - 0,9% Abschlag, und so weiter bis Nov. 1953 mit 10,8% Abschlag. Mit freundlichen Grüßen T.F.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nein, eine andere "Übergangsregelung" gibt es hier nicht.

5 Antworten

Schadeam 09.06.2008 | 14:02
nein, da gibt es nichts im aktuellen Gesetz. Es ist so, wie Sie es befürchten. Und dass Stichtagsregelungen für die einen schön und für die einen hart sind, ist bekannt. Was meinen Sie wie der junge Mann sich fühlt, der irgendwann als letzter eingezogen wird, sollte man die Wehrpflicht aufheben? PS: gerade habe ich einen Fall gehabt, der ist Jahrgang 1949 und seit dem 15.11.2000 zu 50% schwerbehindert - der hat überhaupt nicht geklagt.
Rosannaam 09.06.2008 | 13:59
Nein, leider gibt es keine andere Übergangsregelung! Das Gesetz sieht diese Vertrauensschutzregelung für den erwähnten Personenkreis vor, weil dieser am Stichtag 16.11.2000 50 Jahre alt war. Andererseits sind sowieso fast alle Versicherten in IRGENDEINER FORM "benachteiligt": Für die ab 1952 geborenen gibt es keine Altersrente für Frauen, keine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit mehr, obwohl diese ja auch nicht wesentlich jünger sind als Sie. Also nehmen Sie es so hin, ändern können Sie daran NICHTS! Hart finden Sie diese Regelung sowieso nur, weil Sie betroffen sind. Oder ist es nicht so? Sie können natürlich den Rentenbeginn ein paar Monate über das 60. Lebensjahr hinausschieben, dann haben Sie einen geringeren Abschlag. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. MfG Rosanna.
Rosannaam 09.06.2008 | 14:10
Hallo Schade, Ihr letzter Satz: >>gerade habe ich einen Fall gehabt, der ist Jahrgang 1949 und seit dem 15.11.2000 zu 50% schwerbehindert - der hat überhaupt nicht geklagt.<< Haben Sie sich verschrieben? Denn wenn es so ist, wie Sie schreiben, hat dieser Mann doch Vertrauensschutz (vor dem 17.11.1950 geboren und am 16.11.2000 50 % schwerbehindert) und keinen Grund zu klagen!? Oder habe ich etwas mißverstanden? MfG Rosanna.
Schadeam 09.06.2008 | 21:36
eben, das war halt der andere Extremfall, wo sich keiner über Stichtage beschwert, weil der halt "verdammtes Glück" gehabr hat. (2 Tage später SB geworden, hätte der auch Abschläge gehbt ;-)
Unbekanntam 09.06.2008 | 21:53
Hallo, Sie finden es wegen 72 Tagen hart? Glauben Sie mir, da gibt es juristisch viel härtere Fälle. Stellen Sie sich zwei weiblichen Zwillige vor. Die Erst ist geboren am 31.12.1951 um 23.59, die Andere eine Minute später, also am 01.01.1952. Die Eine kann noch mit 60 und Abschlägen in Rente gehen, die "jüngere Schwester" leider nicht. Da sind 72 Tage dagegen nichts.
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