Hallo Ein Stern,
das Versorgungsamt wird prüfen ob und ab wann ggfs. ein höherer Grad der Behinderung anzuerkennen ist. Das kann hier im Forum nicht beurteilt werden.
Für den Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist maßgeblich,
dass bei Rentenbeginn das erforderliche Alter erfüllt ist,
dass ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und
dass die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
Es ist unerheblich seit wann der Grad der Behinderung vorliegt.