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Experten-Antwort

Schwerbehinderten Rente

von Mauerblümchen09.07.2017 | 20:39
815 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1958 und habe nun vom Versorgungsamt 50% Schwerbehinderung anerkannt bekommen. Ich beziehe zur zeit noch eine Teil Erwerbsminderungsrente und arbeite noch 3 stunden täglich. Da es mir aber immer schlechter geht möchte ich gerne die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Mit welchen Auswikungen habe ich zu rechnen ??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mauerblümchen,

wir schließen uns der Antwort von Fortitude one an.

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3 Antworten

Verwirrteam 09.07.2017 | 20:50
Eine sehr allgemein gehaltende Frage. Auswirkung: Wenn Sie einen Antrag um Umwandlung der Rente stellen (Vordruck R0110), erhalten Sie einen neuen Bescheid. Der Zahlbetrag wird sich erhöhen. Beachten Sie allerdings die dann niedrigere Hinzuverdienstgrenzen von 6.300 EUR / Kalenderjahr. http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
Schadeam 09.07.2017 | 21:31
Die AR für Schwerbehinderte ist aber erst mit 61 Jahren möglich, also erst 2019. Vorher ginge höchstens die Umwandlung in die volle Rente wegen Erwerbsminderung falls Sie voll erwerbsgemindert sind - das hat mit einer Schwerbehinderung eigentlich nichts zu tun.
Fortitude oneam 09.07.2017 | 23:11
Hallo Mauerblümchen, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wie Schade bereits geschrieben, können Sie die AR für Schwerbehinderte beantragen, wenn Sie 35 Jahre Versicherungszeiten/Wartezeiten, bei Antragstellung einen GDB 50 haben oder einen unbefristeten GDB 50 und das entsprechende Alter von 61 Jahren. Wenn Sie der Meinung sind das Ihnen eine Volle EMR zusteht, dann müssen Sie einen Antrag stellen und begründen im Detail. Beachten Sie das Ihre Krankenakte auf den Neuesten Stand ist. Eine Alternative wäre noch eine Arbeitsmarktrente wegen verschlossenen Teilzeiarbeitsmarktes. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit und viel Erfolg.
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