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Schwerbehindertenausweis

von Pia17.09.2009 | 19:33
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6 Antworten

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ich gehe am 01.12.2009 in rente für Schwerbehinderte. Muss mein Ausweis am 30.11.2009 oder 01.12.2009 gültig sein damit alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Wolfgang" wird zugestimmt. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss am Tag des Rentenbeginns vorliegen, - also am 01.12.2009.

5 Antworten

-_-am 17.09.2009 | 19:54
Die Schwerbehinderteneigenschaft muss vorliegen. Wenn der Ausweis dann nicht mehr gültig sein sollte, verzögert das die Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen. Der Rentenversicherungsträger muss ggf. bei der feststellenden Behörde erst nachfragen, ob die Schwerbehinderteneigenschaft noch vorliegt. Es ist daher sinnvoll, die Gültigkeit vorher verlängern zu lassen.
Wolfgangam 17.09.2009 | 20:25
Hallo Pia, bei Rentenbeginn - also am 01.12.2009 Gruß w.
Schiko.am 18.09.2009 | 09:07
Auch ich will mich noch einmal äussern, zu dieser interssanten Frage. Eine Rente beginnt in dem Monat zu dessen Beginn alle Anspruchvoraussetzungen erfüllt sind. So hat es der Gesetzgeber formuliert. Wenn sie also als Rentenbeginn den 01.12.2009 wünschen, müssen zu Beginn des Monats Dezember 2009 alle berühmten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. In Ihrem Fall muss der Ausweis demnach am 01.12.2009 noch seine Gültigkeit besitzen. Ich hoffe sie haben meinen Ausführugnen folgen können, wenn nicht, liegt dies selbstverständlich an mir. MFG.
Schokiam 18.09.2009 | 15:35
Muß bis 01.01.2010 gültig sein wegen dr Widerspruchsfrist. Dann gilt aber neuer Steuersatz
neptunam 20.09.2009 | 12:53
Dann möchte ich hinzu fügen, daß die Schwerbehinderteneigenschaft durch Feststellungsbescheid ergeht. Da ist es egal, ob man dann einen Ausweis beantragt hat oder nicht oder ob der abgelaufen ist. Viele Ausweise sind befristet, obwohl im Feststellungsbescheid keine Befristung benannt ist. Man kann also auch eine Kopie des Feststellungsbescheides einreichen. Man gibt damit allerdings den Grund für die Schwerbehinderteneigenschaft preis, weil sie dort genannt ist. Im Ausweis steht nichts dazu. LG Neptun
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