Hallo ratlos,
bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir zu den Gebühren und zur Möglichkeit den Versorgungsausgleich in Deutschland nachzuholen keine Aussagen machen werden. Aus Ihrer Aussage, dass Ihnen bis dahin noch zwei Jahre fehlen, gehen wir davon aus, dass zur Zeit Beiträge entrichtet werden oder zumindest die Monate weiterhin mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sein werden. Grundsätzlichen können Sie daher auch nicht mit freiwilligen Beiträgen die noch fehlenden Monate nachholen. Allerdings sollten auch Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren.