Jahrgang 1953
Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1996
Schwerbehinderung seit 1996
ab wann in Abschlagsfreie Schwerbehindertenrente??
Danke für Antworten
Jahrgang 1953
Erwerbsunfähigkeitsrente seit 1996
Schwerbehinderung seit 1996
ab wann in Abschlagsfreie Schwerbehindertenrente??
Danke für Antworten
Danke zählt die Dauer der Erwerbsunfähigkeit zu den 35 Jahren?
Schwerbehinderung seit 1996 unverändert 100%
Leider habe ich den Rentenbescheid nicht mehr und was sind die Zurechnungszeiten??
Entschuldigen Sie bitte, kenne mich leider mit dem Rentengesetz nicht aus
Gemäß § 59 SGB VI ist Zurechnungszeit die Zeit, die bei einer Rente wegen Erwerbsminderung ... hinzugerechnet wird, wenn der Versicherter das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Sie beginnt mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Bei Ihnen dürfte sie abweichend vom aktuellen Gesetzestext bereits 20 Monate nach Vollendung des 55. Lebensjahres geendet haben.
Leider kapiere ich nichts.
Schule bis 1971
3 Jahre Lehre
dann gearbeitet bis 1976
Geburt Kind Pause
gearbeitet von 1980 bis 1996
Krank seit 1996 bis auf weiteres unheilbar
Wissen Sie eigentlich, dass die Altersrente in den allermeisten Fällen betragsmäßig identisch ist mit der EU Rente? Außer einem anderen Namen passiert i.d.R. nichts.
Und warum fragen Sie nach der Abschlagsfreiheit - Ihre Eu Rente ist doch ohnehin abschlagsfrei?
So wirklich kapiere ich Ihr Anliegen nicht.
Wenn Sie es definitiv wissen wollen, ob die Bedingungen erfüllt sind, schreiben Sie kurz Ihren RV Träger an und dann wissen Sie es genau.
Für was ist dann dieses Forum??
Überall wird von Abschlägen bei der Rente gesprochen udn auch geschrieben, deshalb frage ich.
Hallo Gudrun,
ärgern Sie sich nicht!
Wie von 'Schade' bereits geschrieben, wird auch die Altersrente, die auf Ihre (abschlagsfreie) EM-Rente folgt, abschlagsfrei gezahlt. Dabei ist es gleichgültig, um welche Folgerente es sich handelt.
Sollte Sie weitere Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, die hier zu stellen. Haben Sie aber bitte auch Veständnis, wenn hier nicht bis ins kleinste Detail alles beantwortet werden kann.
MFG
Christine.
Diese Forum ist für Fragen da, auch für Ihre!!
Nur: Es kann niemals das erreicht werden, was man Ihnen in einem persönlichen Gespräch zB in einer Beratungsstelle der RV sagen könnte oder auf konkrete schriftl Anfrage durch Sie Ihnen von der RV schriftl.mitgeteilt werden könnte.
Ein Restrisiko (Mißverständnis, falsche Schlußfolgerungen, Halbwahrheiten )bleibt hier immer.
Und Sie klingen nicht gerade so, als erwarten Sie allgemeine unverbindliche Auskünfte (Motto:"nur mal so zur Info...")
Wenn Sie es also genau für sich wissen wollen, dann ist der Weg des Schreibens oder des persönl. individuellen KONKRETEN Gesprächs unausweichlich!
Das sagen wir Ihnen eigentlich in IHREM Interesse und nicht um Sie von diesem Forum auszuschließen!
MfG
Das ist ja auch ganz wichtig, dass man seinen Rentenbescheid nicht mehr hat. Wer hat denn den verbrannt, verlegt, weggeschmissen oder zerrissen ?
Hi Gudrun,
bevor man losplärrt,und rumschreit,einfach erstmal ( es jedenfalls versuchen ) nachdenken.
Haben sie den Eingangstext gelesen??Denke nicht.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung haben, wenden Sie sich am besten an die nächstgelegene Beratungsstelle Ihrer Deutschen Rentenversicherung
Da niemand Ihren individuellen Verlauf kennt,wäre es doch eine super sache,wenn sie einfach mal ein Duplikat Ihres Bescheides anfordern und dann einen Termin machen bei einer Beratungsstelle.
Wobei ich den ganzen Zirkus auch nicht ganz verstehe,da sich an ihrem Rentenbetrag wohl 0,00 Cent ändern wird,wenn sie in Altersrente gehen.
Naja manches kann man einfach nicht verstehen.
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