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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente

von Silke Reinhardt10.03.2019 | 23:47
103 Ansichten
5 Antworten

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Guten Abend, Ich bin im August 1958 geboren und erhalte seid Jahren Erwerbsminderungsrente (unbefristet). Ich habe einen Gdb 50. Ich bin mir nicht sicher, aber könnte ich nicht jetzt schon in die Schwerbehindertenrente gehen, auch wenn es dann zu Abzügen kommt? Danke im voraus für die Antworten. Silke Reinhardt

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Reinhardt,

"chi" hat Ihre Frage aus meiner Sicht bereits abschließend geklärt.

Vielen Dank!

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4 Antworten

chiam 11.03.2019 | 00:45
Der früheste Beginn für die Altersrente für Schwerbehinderte wäre ab September dieses Jahres. Ob ein erst späterer Wechsel in die Altersrente günstiger wäre (wahrscheinlich nicht, aber nicht völlig auszuschließen), klären Sie am besten in einer Beratungsstelle, die dann auch den Versicherungsverlauf kennt. Gegebenenfalls können Sie dort auch gleich den Antrag stellen.
chiam 11.03.2019 | 00:51
Ach so, die Wartezeit von 35 Jahren muß auch erfüllt sein. Das kann die Beratungsstelle ebenfalls klären, sofern das ungewiß sein sollte.
Silke Reinhardtam 11.03.2019 | 05:25
Hallo chi, Meine 35 Jahre sind da. Vielen Dank für Ihre schnelle und freundliche Antwort.
Silviaam 11.03.2019 | 12:34
Hallo Frau Reinhardt Ich bin 4/57 geboren und habe den Wechsel zur Schwebirente, von der unbefristeten EMR, im letzten Jahr vollzogen. Den Antrag auf "vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte" habe ich 5 Monate zuvor bei uns auf dem Rathaus in die Wege leiten lassen. Innerhalb von zehn Minuten war alles erledigt (dazu Personalausweis und persönliche Rentennummer vorlegen) und ich bekam gleich eine Bestätigung und eine Kopie des Antrags mit nach Hause. Der Rentenauszahlbetrag hat sich bei mir nicht verändert da, wie bereits bei der EMR, die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte mit einem Abschlag von 10,8 % gleichfalls behaftet bleibt. Die VBL habe ich über die geänderte Rentenart informiert und den neuen Rentenbescheid in Kopie zukommen lassen. Auch dort läuft seitdem weiterhin wie zuvor alles problemlos weiter. Alles Gute wünscht Ihnen Silvia
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