Schwerbehindertenrente

von
Frau Wagner

Hallo,
ich habe Fragen zur Schwerbehindertenrente.

1.) Unter welchen Voraussetzungen erhält man die Schwerbehindertenrente?

2.) Wie hoch muss der Grad der Behinderung mindestens sein?

3.) Welche Behörde stellt den Grad der Behinderung fest?

4.) Überprüft die DRV, ob die feststellende Behörde, den Grad der Behinderung richtig festgestellt hat?

5.) Ich bin Jahrgang 1962. Mit welchem Alter, kann ich die Schwerbehindertenrente OHNE Abschläge frühestens erhalten?

6.) Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente MIT Abschlägen frühestens erhalten und wie hoch sind die Abschläge?

7.) Wie hoch ist die Schwerbehindertenrente?
In dem jährlichen Schreiben der DRV, steht die Höhe der Altersrente und die Höhe der Erwerbsminderungsrente, jedoch leider nicht die Höhe der Schwerbehindertenrente.

von
KSC

Zitiert von: Frau Wagner
Hallo,
ich habe Fragen zur Schwerbehindertenrente.

1.) Unter welchen Voraussetzungen erhält man die Schwerbehindertenrente?

2.) Wie hoch muss der Grad der Behinderung mindestens sein?

3.) Welche Behörde stellt den Grad der Behinderung fest?

4.) Überprüft die DRV, ob die feststellende Behörde, den Grad der Behinderung richtig festgestellt hat?

5.) Ich bin Jahrgang 1962. Mit welchem Alter, kann ich die Schwerbehindertenrente OHNE Abschläge frühestens erhalten?

6.) Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente MIT Abschlägen frühestens erhalten und wie hoch sind die Abschläge?

7.) Wie hoch ist die Schwerbehindertenrente?
In dem jährlichen Schreiben der DRV, steht die Höhe der Altersrente und die Höhe der Erwerbsminderungsrente, jedoch leider nicht die Höhe der Schwerbehindertenrente.

zu 1), 2), 5) und 6) brauchen Sie nur eine Rentenauskunft anfordern und auf den Seiten 6-8 unter "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" nachlesen.

3) das stellen die Versorgungsämter fest, bei uns sind die ins Landratsamt integriert, ob die bundesweit so ist? Da erkundigen Sie sich vor Ort.

4) Die DRV prüft - natürlich - nicht ob das Versorgungsamt richtig gehandelt hat. So eine Doppelbürokratie gibts nicht mal hier in D!

7) Wenn Sie das mit den obigen Informationen nicht ermitteln können, rufen Sie die DRV Beratung vor Ort an und lassen es sich ausrechnen; oder Sie fordern eine Rentenauskunft für schwerbehinderte Mensche an.

von
Bini

zu 3) Bei uns z.B. ist es die Stadtverwaltung/Soziales.

von
Uschi

Zitiert von: Frau Wagner
Hallo,
ich habe Fragen zur Schwerbehindertenrente.

1.) Unter welchen Voraussetzungen erhält man die Schwerbehindertenrente?

2.) Wie hoch muss der Grad der Behinderung mindestens sein?

3.) Welche Behörde stellt den Grad der Behinderung fest?

4.) Überprüft die DRV, ob die feststellende Behörde, den Grad der Behinderung richtig festgestellt hat?

5.) Ich bin Jahrgang 1962. Mit welchem Alter, kann ich die Schwerbehindertenrente OHNE Abschläge frühestens erhalten?

6.) Mit welchem Alter kann ich die Schwerbehindertenrente MIT Abschlägen frühestens erhalten und wie hoch sind die Abschläge?

7.) Wie hoch ist die Schwerbehindertenrente?
In dem jährlichen Schreiben der DRV, steht die Höhe der Altersrente und die Höhe der Erwerbsminderungsrente, jedoch leider nicht die Höhe der Schwerbehindertenrente.

1. Es liegt eine Schwerbehinderteneigenschaft vor, das entsprechende Alter(ü 60)sowie 35 Versicherungsjahre. 2. EIN Grad der Behinderung von mindestens 50 3. Versorgungsamt/Landesverwaltungsamt 4. Nein 5. Mit 64+8 6. Mit 62+8 und 7,2 % Abschlag 7. Das erzählt Ihnen die DRV

Experten-Antwort

Hallo Frau Wagner,
1) Eine Rente für schwerbehinderte Menschen erhält man unter den Voraussetzungen, dass ein bestimmtes Lebensalter erreicht ist (siehe meine Antwort zu Ihrer Frage 5), eine Schwerbehinderung anerkannt (siehe meine Antwort zu Ihrer Frage 2) ist und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist.
2) Der Grad der Behinderung muss dabei mindestens 50 % betragen und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen.
3) Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie prüft eine Schwerbehinderung und erstellt einen entsprechenden Bescheid. BItte erkundigen Sie sich dort, ob dies auch in Ihrem Fall die korrekte Anlaufstelle ist.
4) In der Regel wird die von dem oben genannten Landesamt getroffene Entscheidung nicht von der Rentenversicherung überprüft.
5) Ohne Abschläge können Sie mit Vollendung des 64 Jahres und 8 Monaten diese Rente in Anspruch nehmen (sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
6) Mit Abschlägen wäre ein Bezug bereits ab Vollendung des 61 Lebensjahres und 8 Monaten möglich. Der dauerhafte Abschlag beträgt dann 10,8 % (!) (sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind).
Diesen können Sie durch eine Ausgleichszahlung jedoch auch verhindern. Sofern Sie hierzu nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Beratungsstelle und vereinbaren einen entsprechenden Beratungstermin.
7) Die Höhe der Rente kann so pauschal hier im Forum leider nicht genannt werden, da nicht bekannt ist, ab welchem Zeitpunkt Sie diese Rente in Anspruch nehmen möchten (ob mit oder ohne Abschläge, ob Sie Abschläge vollständig oder teilweise ausgleichen möchten,…)
Daher empfehlen wir Ihnen auch hier einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Aus einer aktuellen Rentenauskunft können Sie entnehmen, ob Sie die oben genannten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bereits erfüllt haben.
Eine aktuelle Rentenauskunft können Sie ganz bequem über unsere Online-Dienste anfordern. Hier kommt dazu der entsprechende Link: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.

Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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