Hallo, Gertraud,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab Erreichen der Regelaltersgrenze NICHT nochmals in eine andere Altersrente umgewandelt.
Lediglich Erwerbsminderungsrenten (Bezug schon vor Erreichen einer Altersgrenze möglich) werden zu einem späteren Zeitpunkt in eine Altersrente umgewandelt.