Hallo, habe Altersrente mitSchwerbehinderung bezogen, jetzt EU-Rente.Mir wurde mitgeteilt, das die Schwerbehindertenrente höher wäre, wieso das?? 10,8% werden bei EU und Schwerbehindertenrente abgezogen, also kann doch kein Unterschied da sein, bin 61 Jahre. Kann ich wenn ich jetzt EU-Rente bekomme, später die Schwerbehindertenrente beantragen, oder bleibt die EU-Rente bestehen. Danke für eine Antwort sesam
Ihre Angabe "habe Altersrente mit Schwerbehinderung bezogen, jetzt EU-Rente" ist mir unklar. Sie müssten das noch ergänzend erläutern.
Einer Rente wegen Erwerbsminderung muss immer auch eine Altersrente folgen. Die Regelaltersrente wird von Amts wegen gewährt, während andere Altersrenten, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, nur auf Antrag gezahlt werden.
Hallo, ich habe EURente bis zum Ende 59 bezogen. Ab dem 60.Lebensjahr beantragte ich SBH, die ich auch erhielt, mit gleichen Betrag wie EU-Rente.
Nach SG eine EU rückwirkend mit Neufeststellung ab dem 60. Lebensjahr.Lt.Bescheid, wäre die EU-Rente geringer als die SBH, das verstehe ich nicht ganz.
Brauchen Sie noch mehr Informationen beantworte ich diese gerne. Vielen Dank für Ihre Mühe sesam