Ihre Mail von 14.49 Uhr kann am besten in einem persönlichen Rentenberatungsgespräch geklärt werden, und nicht im Forum.
Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft erfolgt durch Antrag beim zuständigen Landratsamt. Antragsformulare können oftmals gleich im Internet beim LRA heruntergeladen werden. Für die Feststellung von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach altem Recht ist der Rentenversicherungsträger zuständig. In beiden Fällen sollten Sie med. Unterlagen vorlegen, die aus der Zeit vor 16.11.2000 stammen - bzw. die damals behandelnden Ärzte angeben.