Nach § 236 SGB VI ergibt sich für Sie ein Rentenbeginn mit 63 Jahren und 7 Monaten, es sei denn Sie genießen Vertrauensschutz.
Bei Vertrauensschutz verbleibt es bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren.
Könnten Sie mir Ihr genaues Geburtsdatum nennen, so dass man schauen kann, wann sich für Sie der Rentenbeginn ermittelt?