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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente bei befristeter Schwerbehinderung möglich?

von H.Weber28.05.2014 | 17:04
1577 Ansichten
10 Antworten

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Ich Geb. 1953 habe eine befristete Schwerbehinderung mit GdB 50 und Merkzeichen G bis 11/2015 befristet. Gern würde ich zum August 2015 eine Schwerberhindertenrente mit Abzügen einreichen, geht das?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 236 SGB VI ergibt sich für Sie ein Rentenbeginn mit 63 Jahren und 7 Monaten, es sei denn Sie genießen Vertrauensschutz.

Bei Vertrauensschutz verbleibt es bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren.

Könnten Sie mir Ihr genaues Geburtsdatum nennen, so dass man schauen kann, wann sich für Sie der Rentenbeginn ermittelt?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der frühestmögliche Rentenbeginn ergibt sich mit 60 Jahre und 7 Monate mit einem Abschag von 9,3 % zum 01.10.2016 (ohne Vertrauensschutz).

Zur Rentenantragstellung liegt dann aber nach Ihren Aussagen der Schwerbehindertenausweis nicht mehr vor, da dieser befristet ist bis 11/2015.

Seit wann ist die Schwerbehinderung anerkannt (vor dem 01.01.2007) und haben Sie einen Altersteilzeitvertrag vor dem 01.01.2007 abgeschlossen bzw. Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen?

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Der frühestmögliche Rentenbeginn ergibt sich mit 60 Jahre und 7 Monate mit einem Abschag von 9,3 % zum 01.10.2016 (ohne Vertrauensschutz).

Zur Rentenantragstellung liegt dann aber nach Ihren Aussagen der Schwerbehindertenausweis nicht mehr vor, da dieser befristet ist bis 11/2015.

Seit wann ist die Schwerbehinderung anerkannt (vor dem 01.01.2007) und haben Sie einen Altersteilzeitvertrag vor dem 01.01.2007 abgeschlossen bzw. Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen?

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7 Antworten

H.Weberam 28.05.2014 | 17:19
Guten Tag Herr/Frau Experte/-in Ich bin am 14. September 1953 geboren und könnet jetzt schon in die Schwerbehindertenrente gehen. Ohne Abzüge wohl mit 63 und sieben Monaten. Solangen halte ich aber nicht mehr durch und möchte zum 1. August 2015 die Schwerbehindertenrente einreichen. Geht das?
H.Weberam 28.05.2014 | 17:34
Danke für die Antwort! Nein ich habe keinen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen und die Schwerbehinderung wurde zum Jan/2014 festgestellt und soll in 11/2015 überprüft werden. a. Kann ich vorher in Rente gehen? b. Mit wieviel Abzügen habe ich zu rechnen wenn ich zum 01.08.2015 in die Rente gehen möchte und geht das überhaupt?
H.Weberam 28.05.2014 | 17:38
Entlassen wohl (Sozialplan mit Abfindung)aber keine Anpassung aus dem Bergbau!
H.Weberam 28.05.2014 | 17:19
Guten Tag Herr/Frau Experte/-in Ich bin am 14. September 1953 geboren und könnet jetzt schon in die Schwerbehindertenrente gehen. Ohne Abzüge wohl mit 63 und sieben Monaten. Solangen halte ich aber nicht mehr durch und möchte zum 1. August 2015 die Schwerbehindertenrente einreichen. Geht das?
H.Weberam 28.05.2014 | 17:43
Erstmal Danke für die Mühe, mir geht es eigentlich nur um die Möglichkeit in Rente gehen zu können bevor so ein Überprüfungsantrag des Versorgungsamtes kommt. Man hört ja manchmal seltsame Dinge ohne jetzt nähere Einzelheiten zu kennen. U.U. würde ich Abschläge in kauf nehmen!
KSCam 28.05.2014 | 18:53
Da Sie bis 11/2015 schwerbehindert sind, können Sie zum August 2015 problemlos die AR für Schwerbehinderte Menschen bekommen. Dass Sie 35 Versicherungsjahre haben, setze ich mal voraus.....
-am 30.05.2014 | 14:07
Also nochmal zur Klarstellung, da die vorherige Auskunft fehlerhaft ist, ein frühestmöglicher Rentenbeginn ohne Vertrauensschutz ergibt sich ab 01.05.2014, so dass Sie vor Ablauf der Schwerbehindertenausweis 11/2015 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen können. Hierbei haben Sie ein Dispositionsrecht und können, vorausgesetzt die WZ von 35 Jahren ist erfüllt, den Rentenbeginn vom 01.05.2014 an bestimmen. Für jeden Monat den Sie später gehen verringert sich der Abschlag i.H.v. 10,8 % (01.05.2014) um 0,3% je Monat.
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