Im Net gibt es tausendfach Erklärungen zu dem Thema EM-Rente und Altersrente wegen Schwerbehinderung. Auch auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung wird dies alles ausführlichst erklärt...
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/58234/publicationFile/23979/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/20365/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf
Eine EM-Rente kann man in jedem Alter bekommen ( also auch ein 25, 30 oder 40 jähriger ), wenn er die versicherungstechnischen u n d die medizinsichen Vorraussetzungen dazu erfüllt. Beide Voraussetzungen werden von der Rentenversicherung IMMER geprüft und danach dann entscheiden ob eine EM-Rente zuerkannt werden kann oder nicht.
Bei der EM-Rente ist wenn sie vor dem 60. Lebenjahr in Anspruch genommen wird immer ein Abschlag von 10,8% - lebenslang - hinzunehmen. Beim Beanspruchung vom 60. bis zum 63. Lebenjahr sind anteilige Abschläge hinzunehmen.
http://www.ihr-rentenplan.de/html/abschlaege_erwerbsminderungsrente.html
Eine Altersrente wegen Schwerbehinderung hingegen kann man nur dann bekommen wenn man ein gewisses Alter ( 63 ) erreicht hat. Ebenfalls muessen mind. 35 Versicherungsjahre vorliegen und 50% GdB zum Zeitpunkt des Rentenantrages vorliege. Eine Überprüfung der med. Voraussetzungen erfolgt hier also - im Gegensatz zur EM-Rente - von der Rentenversicherung NICHT. Die med. Prüfung/Zuerkennung des GdB erfolgt ja durch das Versorgungsamt und nicht durch die RV. Die Altersrente für Schwerbehinderte hingegen kann - unter o.g. Voraussetzungen - dann abschlagsfrei bezogen werden.
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Altersrente-fuer-Schwerbehinderte-10.html
Ihre Mutter kann also nur mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen. Vorher bliebe nur die EM-Rente und die gibt es nur mit Abschlägen siehe Link. Ihre Mutter sollte also versuchen möglichst lange Krankengeld zu beziehen und anschliessend dann noch ALG I um dann nahtlos mit dem 63. Lebenjahr in die Altersrente wegen Schwerbehinderung zu gehen. Ob dies gelingt hängt aber nicht nur von ihrer Mutrter ab , sondern im besonderen vom Verhalten ihrer Krankenkasse und anschließend dann noch von der Agentur für Arbeit. Eine Aufforderung zur Rehaantragstellung bei der RV ( und damit letztlich auch die Anstossung einer Prüfung ihrer Erwerbsfähigkeit .. ) kann von der Kasse und dann anschließend auch von der AfA JEDERZEIT erfolgen.