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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente nach teilweiser EM-Rente möglich?

von Alpa04.04.2020 | 21:33
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13 Antworten

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Hallo, ich bin 55 Jahre alt, habe 50% GdB und langjähriger Versicherter (35 Jahre), im Moment arbeitssuchend. Zu meiner Frage: Ich habe am 23.11.2019 einen Rehaantrag gestellt, musste einen Gutachten durchlaufen und schlussendlich bekam ich eine teilweise EM-Rente zugesprochen (Rentenantrag habe ich noch nicht abgegeben). Angenommen ich werde jetzt den Rentenantrag stellen; Ist es eigentlich dann noch Möglich einen Antrag für vorzeitigen "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" (mit Abzügen, laut Rechner der DRV frühesten 01.02.2028) einzureichen? Oder schließt das eine das andere aus? Vielen Dank schonmal für Antworten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alpa,

Sie können jetzt eine EM-Rente beziehen und zu gegebener Zeit einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen (Voraussetzung 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten und GdB 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Altersrente). Bei einem Wechsel von der EM-Rente in die Altersrente besteht ein Besitzschutz auf die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte - das heißt, die Altersrente wird mindestens genauso hoch sein, wie es eine volle Erwerbsminderungsrente jetzt wäre.

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12 Antworten

W°lfgangam 04.04.2020 | 21:54
Hallo Alpa, irgendwie unlogisch, oder?! Eine teilweise EMRT 'zugesprochen' zu bekommen, ohne einen Rentenantrag dafür gestellt zu haben ... Vielleicht meinen Sie, dass im Rahmen der Reha ein Leistungsvermögen von nur noch 3 - u6 Std./tgl. festgestellt worden ist und man Ihnen dort 'suggeriert' hat, das könnte eine teilweise EMRT werden. DAS ist aber noch nicht eine 'zugesprochene' teilweise EMRT. Dafür müssten Sie erstmal einen EM-Antrag bei der DRV stellen - und DANN wird überhaupt entschieden, ob Sie eine (teilweise) EMRT erhalten würden. Meinungen in der Reha und Entscheidungen der DRV gehen da schon mal weit auseinander ... > "Ist es eigentlich dann noch Möglich einen Antrag für vorzeitigen "Altersrente für schwerbehinderte Menschen" (mit Abzügen, laut Rechner der DRV frühesten 01.02.2028) einzureichen? Oder schließt das eine das andere aus?" Läuft, sofern dann 35 Versicherungsjahre vorhanden sind und mind. GdB 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Gruß w.
Aufklärungam 05.04.2020 | 08:03
Daseist Dich kein Rentenbescheid, sondern nur die Mitteilung darüber, dass Sie einen Rentenantrag stellen können, bzw. müssen, wenn Sie durch die Krankenkasse oder Agentur für Arbeit zur absovierten Reha aufgefordert wurden. Richtig lesen erleichtert das Verstehen!
Alpaam 05.04.2020 | 08:56
Mir ist bewusst, dass das noch kein Rentenbescheid ist. Habe auch oben geschrieben, dass ich noch kein Rentenantrag abgegeben habe. Wenn die DRV schreibt, dass ein „Leistungsvermögen von 6 Std. täglich nicht mehr vorhanden„ ist und ich „unter Vorlage der Mehrfertigung einen Rentenantragsformular“ ausfüllen soll, kann man sich doch denken, was unterm Strich rauskommt. Sie haben Recht: “Richtig lesen, erleichtert das Verstehen!„
Alpaam 04.04.2020 | 22:42
Habe mich anscheinend falsch ausgedrückt. Stelle mal ein Auszug vom Schreiben mal ein. https://ibb.co/8sdXrBM
KSCam 05.04.2020 | 09:08
Gehen Sie einen Schritt nach dem anderen. Jetzt können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen und was dann in 8 Jahren ist (Altersrente für Schwerbehinderte Menschen ab 02/2028) sehen Sie wenn es soweit ist. Klar ist dass Sie als Teil-EM-Rentner in 8 Jahren Altersrente beantragen können (und die dann je nach Gesetzeslage auch bekommen können wenn Sie dann immer noch schwerbehindert sind, 35 Versicherungsjahre aufweisen, etc.....).
Alpaam 05.04.2020 | 09:29
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir geht es eigentlich darum, jetzt schon einschätzen zu können, was mich in Zukunft, finanziell gesehen, erwartet. Ob und wie viel ich einbüßen muss. Das ich Abstriche machen muss ist mir klar, die Frage ist halt nur wie viel? Kann man, Anhand der Entgeltpunkte jetzt schon, Pi mal Daumen rechnen? Und natürlich ob es überhaupt möglich ist. Wie gesagt, die “35 Jahre” Vorraussetzung ist jetzt schon erfüllt und die GdB ist unbefristet.
KSCam 05.04.2020 | 10:00
Die teilweise EM Rente ist die Hälfte der vollen Rente, vgl Ihre letzte Renteninformation / Rentenauskunft
Alpaam 05.04.2020 | 10:19
Ok. Und danach die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte? Konkret gefragt: Kann ich das einfach so rechnen: Laut Rentenauskunft, “erreichte Rentenanwartschaft nach heutigem Stand” Betrag xxxx Euro - Abzüge = Höhe der Rente bei vorzeitigem "Altersrente für schwerbehinderte Menschen"?
Alpaam 05.04.2020 | 10:19
Ok. Und danach die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte? Konkret gefragt: Kann ich das einfach so rechnen: Laut Rentenauskunft, “erreichte Rentenanwartschaft nach heutigem Stand” Betrag xxxx Euro - Abzüge = Höhe der Rente bei vorzeitigem "Altersrente für schwerbehinderte Menschen"?
Siehe hieram 05.04.2020 | 12:46
Zitat von Alpa anzeigenausblenden
Die teilweise EM Rente ist die Hälfte der vollen Rente, vgl Ihre letzte Renteninformation / Rentenauskunft
Ok. Und danach die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte? Konkret gefragt: Kann ich das einfach so rechnen: Laut Rentenauskunft, “erreichte Rentenanwartschaft nach heutigem Stand” Betrag xxxx Euro - Abzüge = Höhe der Rente bei vorzeitigem "Altersrente für schwerbehinderte Menschen"?
Hallo Alpa, wenn Sie jetzt Erwerbsminderungsrente beantragen würden (vorausgesetzt, die Ansprüche sind erfüllt), können Sie sich auch an dem Betrag betreffend EM-Rente (100%) in Ihrer Versicherungsinformation orientieren. Sofern Sie dann durchgehend EM-Rente beziehen und direkt anschließend später vorzeitige Rente (wegen Schwerbehinderung) beantragen, kann diese, auch mit Abschlägen, nicht niedriger sein, als die EM-Rente (100%). Jedenfalls nach heutiger Gesetzeslage....
Tinaam 05.04.2020 | 12:48
Sie haben auch die Möglichkeit Probeberechnungen bei der DRV anzufordern. Dauert einige Zeit, aber da haben Sie dann alle zu erwartenden Zahlungen schwarz auf weiß...immer Stand jetziger Gesetzeslage. Da kann ja durchaus aus einiges noch passieren.
KSCam 05.04.2020 | 12:58
...wobei es m.E. wenig Sinn macht sich die AR aus 2028 Probe berechnen zu lassen...
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