Hallo Alpa,
Sie können jetzt eine EM-Rente beziehen und zu gegebener Zeit einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen stellen (Voraussetzung 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten und GdB 50 zum Zeitpunkt des Rentenbeginns der Altersrente). Bei einem Wechsel von der EM-Rente in die Altersrente besteht ein Besitzschutz auf die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte - das heißt, die Altersrente wird mindestens genauso hoch sein, wie es eine volle Erwerbsminderungsrente jetzt wäre.