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Experten-Antwort

Schwerbehindertenrente oder Erwerbsminderungsr

von Malli05.02.2015 | 09:45
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Hallo, ich bekomme im Moment eine volle Erwerbsminderungsrente, befristet, Verlängerungsantrag läuft. Ich habe einen aktuellen Schwerbehindertengrad von 70%, bin männlich und 48 Jahre alt. Was ist für mich besser besser eine Schwerbehindertenrente oder Erwerbsminderungsrente?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert (50%) sind. Versicherte ab Jahrgang 1964 können frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und einem Abschlag von 10,8 Prozent diese o.a. Altersrente erhalten. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres kann diese Rente ohne Abschlag geleistet werden.

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7 Antworten

Kai-Uweam 05.02.2015 | 09:59
Eine Schwerbehindertenrente gibt es nicht,,, Sie können mit den gegebenen Angaben von der RV maximal weiterhin die Erwerbsminderungsrente beziehen. Später so ab dem 60. Lebensjahr sollten Sie sich frühestens Gedanken darüber machen, in welche Altersrente man sinnvollerweise wechseln sollte.
santanderam 05.02.2015 | 09:50
Schwerbehindertenrente kommt aufgrund ihres "jungen" Alters nicht in Frage.
santanderam 05.02.2015 | 11:21
@Kai-Uwe: und es gibt sie doch Die "Schwerbehindertenrente" Wer gesundheitliche Handicaps hat, kann häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Das berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung. Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Dafür ist das vorzeitige Altersruhegeld für Menschen mit Behinderung - salopp: die Schwerbehindertenrente - vorgesehen. Wer 1953 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und sieben Monaten ohne Abschläge - also ohne Rentenkürzung - diese Altersrente erhalten. Und es geht auch noch deutlich früher - dann aber mit Abschlägen. Für 1953er gibt es die Schwerbehindertenrente bereits mit 60 Jahren und sieben Monaten - allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme dieser Rente peu a peu nach hinten verschoben - bis auf 62 Jahre (für den Jahrgang 1964). Und die Grenze für den abschlagfreien Bezug der Schwerbehindertenrente steigt auf 65 Jahre (ebenfalls für den Jahrgang 1964). Doch weiterhin gilt: Die Schwerbehindertenrente gibt es deutlich früher als die reguläre Altersrente. Die Hürden, die der Gesetzgeber vor dieser Rente aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre so genannter Berücksichtigungszeit. Deshalb haben die meisten Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente, wenn sie die für sie maßgebliche Altersgrenze erreichen. Unter Umständen können sie aber auch schon einige Monate früher - und ohne Rentenkürzung - in den Ruhestand gehen: mit der neuen abschlagsfreien Rente ab 63. Denn diese kommt auch für Schwerbehinderte in Frage, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
santanderam 05.02.2015 | 11:22
@Kai-Uwe: und es gibt sie doch Die "Schwerbehindertenrente" Wer gesundheitliche Handicaps hat, kann häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Das berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung. Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Dafür ist das vorzeitige Altersruhegeld für Menschen mit Behinderung - salopp: die Schwerbehindertenrente - vorgesehen. Wer 1953 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und sieben Monaten ohne Abschläge - also ohne Rentenkürzung - diese Altersrente erhalten. Und es geht auch noch deutlich früher - dann aber mit Abschlägen. Für 1953er gibt es die Schwerbehindertenrente bereits mit 60 Jahren und sieben Monaten - allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme dieser Rente peu a peu nach hinten verschoben - bis auf 62 Jahre (für den Jahrgang 1964). Und die Grenze für den abschlagfreien Bezug der Schwerbehindertenrente steigt auf 65 Jahre (ebenfalls für den Jahrgang 1964). Doch weiterhin gilt: Die Schwerbehindertenrente gibt es deutlich früher als die reguläre Altersrente. Die Hürden, die der Gesetzgeber vor dieser Rente aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre so genannter Berücksichtigungszeit. Deshalb haben die meisten Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente, wenn sie die für sie maßgebliche Altersgrenze erreichen. Unter Umständen können sie aber auch schon einige Monate früher - und ohne Rentenkürzung - in den Ruhestand gehen: mit der neuen abschlagsfreien Rente ab 63. Denn diese kommt auch für Schwerbehinderte in Frage, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Kai-Uweam 05.02.2015 | 11:35
Mal im Ernst...was interessiert das jetzt einen 48jährigen, ob er in 15 Jahren in eine Altersrente wechseln kann? Die Frage war nach "Jetzt".
***am 05.02.2015 | 12:16
Santander, warum verwirren Sie Malli mit solchen unnötigen Ellenlangen Abhandlungen, "Malli" ist 48 Jahre alt, also 1967 geboren und hat "zur Zeit eine Schwerbehinderung von 70%" Altersrente für Schwerbehinderte könnte er erst ab Vollendung des 62 Lj bekommen mit Kürzung von 10,8%, wenn er dann überhaupt noch mindestens 50% Schwerbehinderung hat. Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnte er erst mit Vollendung des 65 Lj. erhalten und nicht ab dem 63Lj wenn er überhaupt noch die 45 J erreicht, denn die Rentenbezugszeiten zählen bei den 45J nicht mit. Also Malli, warten Sie das Ergebnis des Antrags auf Weitergewährung ab und anschließend können Sie sich mal in einer A+B Stelle beraten lassen welche Optionen Sie noch haben. Wünsche Ihnen Gesundheit
W*lfgangam 05.02.2015 | 19:57
> Experte/in: Versicherte ab Jahrgang 1964 können frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und einem Abschlag von 10,8 Prozent diese o.a. Altersrente erhalten. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres kann diese Rente ohne Abschlag geleistet werden. Ergänzend: Bei einer bis dahin (65) laufenden Erwerbsminderungsrente (EMRT) bleiben die für die jetzt zugrunde liegenden Versicherungszeiten festgesetzten Abschläge (jetzt 10,8 %) erhalten, erst 'neue Versicherungszeiten' ab 60 würde dann ohne Abschläge in die Berechnung der Altersrente (AR) einfließen können. Fällt die EMRT zwischenzeitlich weg und Vergehen bis zum Beginn einer Altersrente mehr als 2 Jahre, wird über die Abschläge neu entschieden ...dann können es bei AR-Beginn 63 auch 14,4 % sein, oder 0 % bei Beginn 65 mit Schwerbehinderteneigenschaft - oder erst 0 % mit 67 ohne GdB 50 %. Grundsätzlich ist bei späterer 'Umwandlung' von EMRT in AR nicht mit einer höheren Rente zu rechnen, gesichert aktuell aber auch: es kann nicht weniger werden. Was in 15 Jahren in der DRV gilt ...ich werde es dann nicht mehr kommentieren können/wollen - höre ich da Aufatmen? *g Gruß w.
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