@Kai-Uwe: und es gibt sie doch
Die "Schwerbehindertenrente"
Wer gesundheitliche Handicaps hat, kann häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Das berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung. Wer als schwerbehindert anerkannt ist, kann deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Voraussetzung für die Einstufung ist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Dafür ist das vorzeitige Altersruhegeld für Menschen mit Behinderung - salopp: die Schwerbehindertenrente - vorgesehen. Wer 1953 geboren wurde, kann beispielsweise mit 63 Jahren und sieben Monaten ohne Abschläge - also ohne Rentenkürzung - diese Altersrente erhalten. Und es geht auch noch deutlich früher - dann aber mit Abschlägen. Für 1953er gibt es die Schwerbehindertenrente bereits mit 60 Jahren und sieben Monaten - allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent.
In den kommenden Jahren wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme dieser Rente peu a peu nach hinten verschoben - bis auf 62 Jahre (für den Jahrgang 1964). Und die Grenze für den abschlagfreien Bezug der Schwerbehindertenrente steigt auf 65 Jahre (ebenfalls für den Jahrgang 1964). Doch weiterhin gilt: Die Schwerbehindertenrente gibt es deutlich früher als die reguläre Altersrente.
Die Hürden, die der Gesetzgeber vor dieser Rente aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre so genannter Berücksichtigungszeit.
Deshalb haben die meisten Arbeitnehmer mit einem Schwerbehindertenausweis einen Anspruch auf die Schwerbehindertenrente, wenn sie die für sie maßgebliche Altersgrenze erreichen. Unter Umständen können sie aber auch schon einige Monate früher - und ohne Rentenkürzung - in den Ruhestand gehen: mit der neuen abschlagsfreien Rente ab 63. Denn diese kommt auch für Schwerbehinderte in Frage, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.