Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die bei Beginn der Rente schwerbehindert (50%) sind. Versicherte ab Jahrgang 1964 können frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres und einem Abschlag von 10,8 Prozent diese o.a. Altersrente erhalten. Mit Vollendung des 65. Lebensjahres kann diese Rente ohne Abschlag geleistet werden.