Hallo zottel_gorbi,
Ihr Vater sollte sich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Dort muß geprüft werden, ob die versicherungsrechtlichen und bei der Erwerbsminderungsrente auch die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird zum Schwerbehindertenausweis (mindestens 50 GdB) auch die Wartezeit von 35 Jahren gefordert.
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente müßte Ihr Vater so krank sein, daß er nicht mehr als als 3 Stunden täglich auf Dauer arbeiten könnte.
Der Rentenversicherungsträger nimmt dann, nach der Aufklärung des Sachverhaltes, antragsmäßig die Rente auf, die für den Versicherten/Ihren Vater am günstigsten wäre.
Zur Hinzuverdienstgrenze ist zu sagen, dass diese bei beiden Rentenarten grundsätzlich gleich ist. Bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre oder ggf. früher je nach Geburtsjahrgang) dürfen pro Monat regelmäßig 400 Euro und in zwei Monaten pro Kalenderjahr bis zum doppelten Betrag, also bis zu 800 Euro, hinzuverdient werden.