Mein Vater *23.10.1950 möchte Rente beantragen.
Er hat einen GdB von 50.
Welche Rente ist zu beantragen bzw. ist die bessere Rente finanziell für Ihn.
Schwerbehinderten Rente oder EU Rente?
Sind die Hinzuverdienstgrenzen unterschiedlich?
Mein Vater *23.10.1950 möchte Rente beantragen.
Er hat einen GdB von 50.
Welche Rente ist zu beantragen bzw. ist die bessere Rente finanziell für Ihn.
Schwerbehinderten Rente oder EU Rente?
Sind die Hinzuverdienstgrenzen unterschiedlich?
Darfs auch ein bsichen mehr sein?
Sorry
46 Beitragsjahre
GDB 50 seit 01.01.2012
Reicht das als Angaben?
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Rente/rentenbeginnrechner_node.html
Es ist auch kein Problem, bei der zuständigen Sachbearbeitung anzurufen und sich Probeberechnungen zuschicken zu lassen (die normalerweise auch sowieso ohne Aufforderung versandt werden). Oder man geht in eine Auskunft- und Beratungsstelle.
Manche Fragen sind besser dort zu klären und ich kann auch nicht verstehen, dass lieber der Weg über dieses Forum gegangen wird.
Nach einer Beratung ist man auf der sicheren Seite und hat auch meistens etwas schriftliches, nachweisbares in der Hand.
Bei gleichem Rentenbeginn sind EM Rente und AR für Schwerbehinderte für den Jahrgang 1950 gleich hoch.
Neben beiden Renten (ich unterstelle die volle Rente) dürfte ein 400 € Job verrichtet werden.
Ob Erwerbsminderung vorliegt und ggfls. ab welchem Zeitpunkt kann allerdings kein Berater wissen, ebensowenig den Rentenbeginn einer EM Rente, der auch davon abhängig wäre ob eine Zeit- oder eine Dauerrente bewilligt würde.
Die Altersrente können Sie auf jeden Zeitraum beantragen, bei einer EM rente sprechen die Ärzte mit.
Hallo zottel_gorbi,
Ihr Vater sollte sich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.
Dort muß geprüft werden, ob die versicherungsrechtlichen und bei der Erwerbsminderungsrente auch die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird zum Schwerbehindertenausweis (mindestens 50 GdB) auch die Wartezeit von 35 Jahren gefordert.
Bei der vollen Erwerbsminderungsrente müßte Ihr Vater so krank sein, daß er nicht mehr als als 3 Stunden täglich auf Dauer arbeiten könnte.
Der Rentenversicherungsträger nimmt dann, nach der Aufklärung des Sachverhaltes, antragsmäßig die Rente auf, die für den Versicherten/Ihren Vater am günstigsten wäre.
Zur Hinzuverdienstgrenze ist zu sagen, dass diese bei beiden Rentenarten grundsätzlich gleich ist. Bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre oder ggf. früher je nach Geburtsjahrgang) dürfen pro Monat regelmäßig 400 Euro und in zwei Monaten pro Kalenderjahr bis zum doppelten Betrag, also bis zu 800 Euro, hinzuverdient werden.
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