Sind diese Renten, wenn der Renteneintritt nur 2 Monate auseinander liegt. In der Höhe gleich??
Wenn beide Renten abschlagsfrei sind, ist die 2 Monate später bezogene Rente etwas höher, wenn für diese 2 Monate noch Beiträge gezahlt werden. Mehr kann man aufgrund Ihrer doch sehr spärlichen Informationen nicht dazu sagen.
Hallo Bodo,
der maßgebende Termin für den abschlagsfreien Rentenbeginn der jeweiligen Altersrente hängt auch vom Geburtsjahr ab. Zum Beispiel gilt für das Geburtsjahr 1956 folgendes:
Altersrente für schwerbehinderte Menschen = 63 Jahre + 10 Monate
Altersrente für besonders langjährig Versicherte = 63 Jahre + 8 Monate
Wie von "Berater" bereits dargestellt führt eine zusätzliche Beitragszeit von zwei Monaten noch zu einer minimalen Rentensteigerung.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Broschüre "Die richtige Altersrente für Sie":