Guten Morgen !
Um die Schwerbehindertenrente zu erhalten, ist eine Wartezeit von 35 Jahre erforderlich.
Wird zu dieser Wartezeit auch Zeiten hinzugerechnet, in der man eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente erhält ?
Danke
Gerhard
Guten Morgen !
Um die Schwerbehindertenrente zu erhalten, ist eine Wartezeit von 35 Jahre erforderlich.
Wird zu dieser Wartezeit auch Zeiten hinzugerechnet, in der man eine befristete teilweise Erwerbsminderungsrente erhält ?
Danke
Gerhard
Hallo Gerd,
nach § 51 Abs.3 SGB VI werden auf die Wartezeit von 35 Jahren alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet. Hierzu zählt auch die Zurechnungszeit nach § 59 SGB VI. Sie begnnt bei einer Rente wegen (teilweiser) Erwerbsminderung mit dem Eintritt der hierfür maßgebenden Erwerbsminderung (Versicherungsfall).
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