Durch den Beitritt Kroatiens zur EU am 01.07.2013 findet ab diesem Zeitpunkt auch für Kroatien das EU-Recht Anwendung. Somit werden bei der Prüfung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch die kroatischen Versicherungszeiten berücksichtigt. Die Zahlung der Altersrente nach Kroatien ist bei Wohnsitz in Kroatien ohne Einschränkungen möglich. Eine Antragstellung ist erforderlich, und sollte über den kroatischen Versicherungsträger erfolgen.