Ich habe einen Schwerbehindertenausweis zu 80%. Muß ich das der Rentenkasse melden, oder geht das automatisch?
Hallo Pia,
solange Sie keinen Rentenantrag für Schwerbehinderte stellen interessiert es die DRV nicht. Sie wird auch nicht automatisch über eien GDB informiert.
MfG
Hallo Pia,
eine direkte Bedeutung hat die Schwerbehinderung in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich nur im Zusammanhang mit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Nach der Schwerbehinderteneigenschaft gefragt wird zwar auch z.B. bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, allerdings in erster Linie, um auf evtl. diesbezüglich vorhandene ärztliche Unterlagen zurückzugreifen. Automatisch wird die Deutsche Rentenversicherung nicht über die Schwerbehinderteneigenschaft informiert.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Pia,
wenn Sie nicht in eine der letzten Rentenauskünfte, die Ihnen vorliegen, schauen wollen, um festzustellen, wann Sie mit Ihrem GdB eine Rente beanspruchen können, hier der Rechner der DRV, der auch GdB berücksichtigt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
Die Rente müsste, wie alle anderen Renten auch, beantragt werden.
Alles Gute!