Hallo Pia,
eine direkte Bedeutung hat die Schwerbehinderung in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich nur im Zusammanhang mit einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Nach der Schwerbehinderteneigenschaft gefragt wird zwar auch z.B. bei einem Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung, allerdings in erster Linie, um auf evtl. diesbezüglich vorhandene ärztliche Unterlagen zurückzugreifen. Automatisch wird die Deutsche Rentenversicherung nicht über die Schwerbehinderteneigenschaft informiert.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung