Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbehinderung Antrag Erwerbsminderungsrente

von Babylon23.10.2017 | 13:59
1048 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich habe vor einigen Jahre meine Arbeit halbiert, da meine Erkrankungen sich sehr verschlechtert haben. Meine Schwerbehinderung (unbefristet) wurde ohne Probleme von 50 auf 80 mit verschiedenen Merkzeichen genehmigt. Auch mein leidensgerechter Arbeitsplatz ( höhenverstellbar Tisch, Stuhl, Monitor) hilft mir immer weniger. Ich möchte jetzt die Erwerbsminderungsrente beantragen. Regelmäßig konsultiere ich meine Ärzte. Mein Hausarzt meint, dass ich aufgrund meines unbefristeten GDB mit Merkzeichen, die volle EMR erhalte. Auch wenn es heißt, dass die Schwerbehinderung mit der Erwerbsminderung nicht zu vergleichen sei, kann die DRV nicht so einfach drüber hinwegsehen. Er meinte auch das meine Schwerbehinderung und meine Arbeit ( von 8 Stunden auf 4 Stunden) ein klarer Beweis ist, dass ich voll erwerbsgemindert bin. Solche Sprüche wie z b. ein Blinder oder Rollstuhlfahrer mit GdB 100 gehen auch noch arbeiten, bitte davon abzusehen. Ich weis auch, dass ich mit meiner freiwilligen Halbierung der Arbeitszeit ein Eigentor geschossen habe. Werde bestimmt weniger Rente bekommen. Werde ich wohl mit Leben müssen. Aber mit der Arbeit klappt es nicht mehr. Frage an die Experten: Wird beim medizinischen Dienst der DRV ein unbefristeten GDB mit Merkzeichen berücksichtigt ( Prozent Gewichtung?). Nimmt der medizinische Dienst der DRV Kontakt mit dem Versorgungsamt auf, um zu erfragen, welche Gesundheitsdiagnosen vorliegen? Oder ist es ratsam nicht nur eine Kopie vom Schwerbehinderten Ausweis sondern gleich die festgestellten Diagnosen mitzuschicken? Danke. Mfg

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo babylon,

wie Sie bereits selbst festgestellt haben, ist ein GdB (auch mit Merkzeichen) nicht gleichzusetzen mit einer Erwerbsminderung im rentenversicherungsrechtlichen Sinne. Ihr Rentenversicherungsträger kann daher auch nicht den anerkannten Grad der Schwerbehinderung unmittelbar als Grundlage für seine Entscheidung über eine ggf. vorliegende Erwerbsminderung heranziehen. Allerdings werden gleichwohl alle (bekannten) aktuellen Gutachten, Befunde und Diagnosen bei der sozialmedizinischen Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger berücksichtigt - also auch die, welche zur Anerkennung des Grades der Schwerbehinderung geführt haben. Insoweit ist es also aus meiner Sicht durchaus sinnvoll und auch ratsam, auf die entsprechenden Gutachten/Diagnosen hinzuweisen und diese (soweit vorhanden) auch gleich bei Antragsstellung mit zur Verfügung zu stellen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo babylon,

wie Sie bereits selbst festgestellt haben, ist ein GdB (auch mit Merkzeichen) nicht gleichzusetzen mit einer Erwerbsminderung im rentenversicherungsrechtlichen Sinne. Ihr Rentenversicherungsträger kann daher auch nicht den anerkannten Grad der Schwerbehinderung unmittelbar als Grundlage für seine Entscheidung über eine ggf. vorliegende Erwerbsminderung heranziehen. Allerdings werden gleichwohl alle (bekannten) aktuellen Gutachten, Befunde und Diagnosen bei der sozialmedizinischen Beurteilung durch den Rentenversicherungsträger berücksichtigt - also auch die, welche zur Anerkennung des Grades der Schwerbehinderung geführt haben. Insoweit ist es also aus meiner Sicht durchaus sinnvoll und auch ratsam, auf die entsprechenden Gutachten/Diagnosen hinzuweisen und diese (soweit vorhanden) auch gleich bei Antragsstellung mit zur Verfügung zu stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

santanderam 23.10.2017 | 14:38
1.) nein 2.) nein 3.) ja
Schadeam 23.10.2017 | 15:17
"Er meinte auch das meine Schwerbehinderung und meine Arbeit ( von 8 Stunden auf 4 Stunden) ein klarer Beweis ist, dass ich voll erwerbsgemindert bin" Voll erwerbsgemindert heißt man kann nur noch unter 3 Std. täglich arbeiten - so gesehen ist eine 4 Stunden Tätigkeit kein klarer Beweis für volle EM. Aber wenn Ihr Arzt meint,......hat er natürlich Recht.....:)
=//=am 24.10.2017 | 11:53
"Solche Sprüche wie z b. ein Blinder oder Rollstuhlfahrer mit GdB 100 gehen auch noch arbeiten, bitte davon abzusehen." Das sind keine Sprüche, sondern Tatsachen. Der Grad der Behinderung gibt das Ausmaß der Beeinträchtigung Ihrer gesundheitlichen Unversehrtheit nach dem Schwerbehindertenrecht an. Damit ist jedoch keine Aussage verbunden, wie sich Ihre Behinderung auf die Leistungsfähigkeit nach dem Recht der RV auswirkt. Auch Ihr Arzt ist kein Sozialmediziner und kann die Leistungsfähigkeit oder -Unfähigkeit nach dem Rentenrecht nicht beurteilen. Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, stellen Sie doch einfach den formellen Rentenantrag. Dann werden Sie erfahren, wie Ihr Leistungsvermögen beurteilt wird und ob Sie Anspruch auf eine EM-Rente haben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026