Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Wenn das eine kleine Klitsche mit 2/3 Angestellten ist, sollte man schon frühzeitig planen können.Stimmt! Allerdings ist das erst dann von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer Urlaub beantragt und kein Grund für einen Anruf während der AU. MfGUnd ein Recht auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.Liebe Forumsmitglieder, bin seit langem im Krankenstand,werde im April ausgesteuert von der KK. Habe jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit 50 Gdb letzte Woche erhalten. Mein Chef rief vor 3 Wochen an und fragte mich, ob ich schwerbehindert sei Habe geantwortet,Schwerbehinderung sei beantragt.Wann und in welcher Form muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen ?Warum hat er so gezielt danach gefragt?Bin Jahrgang 1955 und habe durchgängig gearbeitet.Für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Vermutlich zielte die Frage darauf ab. MfG
Stimmt! Allerdings ist das erst dann von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer Urlaub beantragt und kein Grund für einen Anruf während der AU. MfGFür schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Vermutlich zielte die Frage darauf ab. MfGUnd ein Recht auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.
Und ein Recht auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.Liebe Forumsmitglieder, bin seit langem im Krankenstand,werde im April ausgesteuert von der KK. Habe jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit 50 Gdb letzte Woche erhalten. Mein Chef rief vor 3 Wochen an und fragte mich, ob ich schwerbehindert sei Habe geantwortet,Schwerbehinderung sei beantragt.Wann und in welcher Form muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen ?Warum hat er so gezielt danach gefragt?Bin Jahrgang 1955 und habe durchgängig gearbeitet.Für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Vermutlich zielte die Frage darauf ab. MfG
Es könnte auch um die Schwerbehindertenquote gehen. Unter 5% muß der Arbeitgeber eine Abgabe zahlen.Stimmt! Allerdings ist das erst dann von Bedeutung, wenn der Arbeitnehmer Urlaub beantragt und kein Grund für einen Anruf während der AU. MfGUnd ein Recht auf 5 Tage mehr Urlaub im Jahr.Liebe Forumsmitglieder, bin seit langem im Krankenstand,werde im April ausgesteuert von der KK. Habe jetzt einen Schwerbehindertenausweis mit 50 Gdb letzte Woche erhalten. Mein Chef rief vor 3 Wochen an und fragte mich, ob ich schwerbehindert sei Habe geantwortet,Schwerbehinderung sei beantragt.Wann und in welcher Form muss ich das dem Arbeitgeber mitteilen ?Warum hat er so gezielt danach gefragt?Bin Jahrgang 1955 und habe durchgängig gearbeitet.Für schwerbehinderte Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Vermutlich zielte die Frage darauf ab. MfG
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