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Schwerbehinderung bei Renteneintritt

von Achim15.07.2008 | 09:19
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12 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Jahrgang 1952 und beabsichtige mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Mit 50% Schwerbehinderung würde ich Abzugsfrei verrentet werden, wie lange vor Renteneintritt muss ich die 50 % bekommen haben. Mir wurde gesagt-es muss zwei Jahre vor Renteneintritt eine Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorligen um die o.g. Kriterien zu erfüllen.

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich nur dem Beitrag von Rosanne anschließen: Die 50 % Schwerbehinderung muß zum Rentenbeginn vorliegen. Wie lange davor bzw. danach diese besteht, ist uninteressant.

Ab Jahrgang 1952 wird aber auch in dieser Rentenart das Rentenalter stufenweise von 63.LJ auf das 65.LJ angehoben. Das kann je nach Geburtsmonat für den Jahrgang 1952 Rentenbeginn 63+1 Monat bis max. 63+6 Monate bedeuten. Wenn Vetrauenschutz vorliegt, können Sie diese Rente ab 63.LJ abschlagsfrei erhalten. Vertrauenschutz liegt vor, wenn Sie am 01.01.2007 50% Schwerbehindert waren, vor 1955 geboren sind und vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart hatten.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Antwort zu Beitrag von Walter: Da Sie vor dem 17.11.1950 geboren wurden und am 16.11.2000 mind. 50 % Schwerbehindert waren, bekommen Sie die Altersrente wegen Schwerbehinderung ab 60. LJ ohne Abschläge. Somit gilt ein jetztiger Rentenantrag als verspätete Antragstellung und die Rente wird in diesem Fall erst ab dem Antragsmonat gezahlt ( § 99 Abs. 1 SGB 6 )

10 Antworten

Achimam 15.07.2008 | 09:39
Sehr geehrte Rosanna, vielen Dank für die schnelle und präzise Aussage. Toll das es dieses Forum gibt, vielen Dank an alle Beteilgten............
Rosannaam 15.07.2008 | 09:31
Hallo Achim, das ist QUATSCH! Die einzige Voraussetzung, was die Schwerbehinderung angeht, ist die, dass ZUM RENTENBEGINN (= Folgemonat des 63. Lebensjahres) Schwerbehinderung von mindestens 50 % vorliegt! Und wenn sie 1 Tag vor Rentenbeginn festgestellt wurde, genügt das immer noch... oder wenn sie 1 Tag danach "wegfällt", besteht trotzdem weiterhin ein Anspruch auf diese AR. MfG Rosanna.
Walteram 15.07.2008 | 09:45
bin am 02.09.1947 geb.und habe seit 1982 50% Schwerbehindert.Möchte jetzt meine Altersrente rückwirkend zum 01.10.2007 beantragen.Geht das.
Rosannaam 15.07.2008 | 10:01
Hallo Walter, die AR können Sie mit 60 abschlagsfrei erhalten (Vertrauensschutz). RÜCKWIRKEND zum 01.10.2007 geht dies allerdings nicht mehr. Sie haben das 60. Lebensjahr am 01.09.2007 vollendet. Um die AR ab 01.10.2007 zu erhalten, hätten Sie den Rentenantrag spätestens am 31.12.2007 stellen müssen. Wenn Sie noch im Juli die Rente beantragen, beginnt sie am 01.07.2008. MfG Rosanna.
Reseam 15.07.2008 | 10:24
Hallo Achim, als Ergänzung zu Rosannas Antwort beachten Sie bitte, dass die abschlagsfreie Rente für Ihren Jahrgang leider nicht mehr möglich ist. Außerdem wird der frühestmögliche Rentenbeginn für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beim Jahrgang 1952 um bis zu sechs Monaten angehoben.
Rosannaam 15.07.2008 | 10:53
Au weia, das habe ich doch glatt übersehen (Anhebung der Altersgrenze)!
Achimam 15.07.2008 | 11:32
An Alle..... nochmals Danke für die INFO`s Da ich Bj. Januar 1952 bin, gehe ich von 0,3% Abzug aus-Renteneitritt erfolgt mit 63 Jahren.
@achim und Walteram 15.07.2008 | 11:48
@achim: genau, bei Rentenbeginn direkt mit 63 haben Sie nur 0,3% Abschlag @walter: Rentenbeginn ab 60 ohne Abschlag möglich, wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben
Rosannaam 15.07.2008 | 13:36
@Achim: JA, das ist richtig (abschlagsfrei wäre die AR möglich ab 63 + 1 Monat).
johannam 20.07.2008 | 19:37
Habe vor einem Jahr ungefähr einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. 40% kamen daraus. Habe volle Erwerbsunfähigkeitsrente seit Januar 2007, die ich wegen Rheuma bekam. Möchte jetzt einen Verschlimmerungsantrag stellen, weiß aber nicht, welchen Buchstaben ich dort eintragen soll. Kann mir wohl jemand helfen?
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