Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbehinderung der DRV melden?

von Girlande27.10.2012 | 05:54
4766 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. 1) Soll man oder ist man evtl. verpflichtet, wenn eine Schwerbehinderung von 50 % (vorher 40 %) während eines LTA-Antrags vom Versorgungsamt festgestellt wird? 2) Habe ich evtl. irgendwelche Vorteile bei meinem Antrag auf LTA, weil ich nun Schwerbehindert bin? Bei der Arbeitsagentur kommt man ja in eine extra Abteilungund wird "intensiver" betreut. Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In den Antragsformularen wird danach gefragt - dann müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Sofern die Schwerbehinderung erst nach Antragstellung anerkannt wird und das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollten diese Angaben noch nachgereicht werden, damit Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger umfassend über Ihren Gesundheitszustand informiert ist. In manchen Fällen wird man die medizinischen Unterlagen, die beim Versorgungsamt vorliegen, anfordern (sofern dies zur Entscheidung über die LTA-Maßnahme notwendig ist). Natürlich nur, wenn Sie im Antrag auch Ihre Einwilligung gegeben haben.

Bei Vorliegen einer Schwerbehinderung haben Sie im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben über die Deutsche Rentenversicherung Anspruch auf die gleichen Leistungen, die gleiche Beratung und die gleiche Betreuung wie ohne eine Schwerbehinderung. Jedoch können bei vorliegender Schwerbehinderung nach durchgeführter LTA evtl. weitere Leistungen durch das Integrationsamt bzw. den Integrationsfachdienst in Betracht kommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Girlandeam 27.10.2012 | 14:30
Die Frage 1) soll natürlich lauten: 1) Soll man oder ist man evtl. verpflichtet, wenn eine Schwerbehinderung von 50 % (vorher 40 %) während eines LTA-Antrags vom Versorgungsamt festgestellt wird, der DRV das zu melden?
Tom Waitsam 27.10.2012 | 17:52
Auf jeden Fall ist es von (psychologischem)Vorteil, weil die DRV oder andere Beteiligte sehen, daß der Antragsteller was tut. Auch wenn die Schwerbehinderung nicht unmittelbar (wohl aber mittelbar) was mit der Rente zu tun hat.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 29.10.2012 | 09:37
Sie sind im Rahmen der §§60ff des Ersten Sozialgesetzbuches (SGB I) zur Mitwirkung verpflichtet. Darunter fällt unter anderem, jedwede Angaben, die für die Entscheidung des Sachverhaltes beitragen können, zu tätigen. Da seitens des Amtes für soziale Angelegenheiten eine Entscheidung, die Ihre gesundheitliche Lage betrifft, getroffen wurde, ist dieses im Rahmen des Antrages anzugeben, auch wenn dieser bereits gestellt wurde.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026