Hallo Reinhard 10, schließe mich der Antwort von „Schade“ an und empfehle Ihnen sich zwei schriftliche Probeberechnungen von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger zukommen zu lassen. Grundsätzlich dürfte die volle Erwerbsminderungsrente höher ausfallen als die Rente wegen Schwerbehinderung, da durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz die sogenannte Zurechnungszeit ausgeweitet wurde. Ich gehe davon aus, dass medizinisch vor 4 Jahren lediglich die „Teilerwerbsminderung“ festgestellt wurde. Ob die Rente wegen voller Erwerbsminderung mit der erweiterten Zurechnungszeit bewilligt wird, ist abhängig von einer Anerkennung der vollen Erwerbsminderung. Die Rentenbeiträge der letzten 4 Jahre würden bei einer jetzt festzustellenden vollen Erwerbsminderungsrente wahrscheinlich nicht ins Gewicht fallen, da sie zeitgleich mit der Zurechnungszeit der schon festgestellten Teilerwerbsminderungsrente liegen. Das gilt auch für die Berechnung der Altersrente wegen Schwerbehinderung, die allerdings ohne eine weiteres med. Ermittlungsverfahren gewährt werden könnte sofern die anerkannte Schwerbehinderung bei Rentenbeginn noch vorliegt.