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Experten-Antwort

Schwerbehinderung-EU Rente

von putzer10.12.2010 | 11:20
2271 Ansichten
2 Antworten

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Ich weiß, beim Antrag auf eine EU Rente spielt der Schwerbehinderungsgrad keine Rolle. Ist das auch in der Realität so ? Warum wirde denn immer danach gefragt ? Hat man mit einer Schwerbehinderung besser Chancen auf deine EU Rente ? Aber wie gesagt ich weiß, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun,oder etwa doch ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von Klemens stimme ich zu. Die ärztlichen Berichte usw. , die dem Schwerbehindertenverfahren zugrunde lagen sind für die Beurteilung über den Antrag auf EM-Rente sehr wohl hilfreich. Man kann sich mit diesen und allen weiteren vorliegenden ärztlichen Unterlagen ein Gesamtbild bezüglich Ihrer Leistungsfähigkeit machen. Daraus folgt die Entscheidung über Ihren Rentenantrag.

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1 Antworten

Klemensam 10.12.2010 | 12:03
Erst einmal heißt es korrekt EM-Rente ( Erwerbsminderungsrente ) und das schon seit vielen Jahren und nicht mehr EU-Rente ( Erwerbsunfähigkeitsrente ). Grundsätzlich hat die Zuerkennung eine Schwerbehinderung sowie die Höhe des Grades der Behinderung keinerlei Einfluss auf die Zuerkennung einer EM-Rente. Mit 100% GdB kann man voll Erwerbsfähig sein , genauso gut wie man auch ohne jeglichen GdB eine EM-Rente erhalten kann. Lediglich die ärztlichen Berichte, Atteste oder Gutachten welche in einem Schwerbehindertenverfahren erstellt und eingebracht wurden, KÖNNEN in einem EM-Verfahren Verwendung finden. Inwieweit diese allerdings Verwendung finden und dann für die Zuerkennung einer EM-Rente auch relevant sind, entscheidet alleine der med. Dienst der Rentenversicherung. Der med. Dienst der RV stellt aber immer auch eigenständige Ermittlungen über ihren Gesundheitszustand an und fordert zum Beispiel als erster immer einen ganz aktuellen Befundbericht des behandelndes Artztes an. Der Fragebogen zum Befundbericht der RV erhält - im Gegensatz zu dem des Versorgungsamtes - auch einige Fragen zur Einschätzung der Erwerbsfähigkeit des Antragstellers. Unter anderem deshalb sind ärztliche Unterlagen die im Rahmen eines Schwerbehindertenverfahrens erstellt bzw. angefordert wurden , nur sehr sehr bedingt in einem EM-Verfahren zu verwenden. Gefragt wir im Antrag immer deshalb danach und wenn nicht sollten Sie ihre Schwerbehinderung auch unbedingt selbst angeben, weil dann die RV bei den Kollegen vom Versorgungsamt bzw. der dafür zuständigen Behörde dann alle med. Unterlagen anfordert, um sich ein komplettes Bild über Sie und ihren Gesundheitszustand zu machen. Unterlagen anfordern heisst ja nicht, das diese dann auch entsprechend der zu treffenden Entscheidung aussagekräftig sind und damit zwingend zur Entscheidungsfindung beitragen.
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