Dem Beitrag von Klemens stimme ich zu. Die ärztlichen Berichte usw. , die dem Schwerbehindertenverfahren zugrunde lagen sind für die Beurteilung über den Antrag auf EM-Rente sehr wohl hilfreich. Man kann sich mit diesen und allen weiteren vorliegenden ärztlichen Unterlagen ein Gesamtbild bezüglich Ihrer Leistungsfähigkeit machen. Daraus folgt die Entscheidung über Ihren Rentenantrag.