Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Schwerbehinderung Früher in Altersente ohne Abzüge

von Jürgen5703.10.2017 | 09:59
581 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich bin Jahrgang 57 und habe seit 10 Jahren einen Schwerbehindertenausweiß i.H.v. 60 %. Nun meine Frage wann kann ich ohne Abzüge frühestens die reguläre Altersrente beziehen? Ich habe aktuell 45 Jahre Beiträge zur RV entrichtet. Vielen Dank vorab. VG Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Jürgen57,

anhand Ihrer Angaben (geboren 1957, 45 Jahre mit Beiträgen und festgestelltem GdB in Höhe von 60%) ergeben sich für Sie folgende Alternativen für eine Altersrente:

- Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei erfüllter 45-jähriger Wartezeit

frühestmöglicher Rentenbeginn: 63 Jahre und 10 Monate

- Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei erfüllter 35-jähriger Wartezeit und festgestellter Schwerbehinderung von mindestens 50%:

frühestmöglicher Rentenbeginn ohne Abschläge: 63 Jahre und 11 Monate

frühestmöglicher Rentenbeginn mit 10,8 % Minderung: 60 Jahre und 11 Monate

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Die richtige Altersrente für Sie“:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf?__blob=publicationFile&v=22

Daneben haben Sie die Möglichkeit, diese und weitere Fragen persönlich mit einer Beraterin /einem Berater in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu besprechen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 03.10.2017 | 10:42
Für Ihren Jahrgang ist die AR für besonders langj. Versicherte (45 Jahre nötig) mit 63+10 abschlagsfrei, die AR für Scherbehinderte wäre mit 63+11 - also einen Monat später abschlagsfrei. Macht also kaum einen Unterschied ob 45 Jahre vorhanden sind oder nicht. Mit Abschlägen können Sie ab 60+11 in Rente gehen bei 10,8% Abschlag.
Fortitude oneam 03.10.2017 | 10:48
Hallo Jürgen, Ihre Regelaltersrente wäre mit 65 Jahren und 11 Monaten. Ich gehe mal fest davon aus da Sie Ihren GDB schon 10 Jahre haben, dass dieser unbefristet ist. Demnach könnten Sie ohne Abschläge 2 Jahre früher gehen. Fordern Sie von Ihrer zuständigen RV/DRV eine kostenlose Rentenauskunft an. Dort steht im Detail alles drin. Ich habe es auch gemacht. Alternativ können Sie auch eine RV/DRV Auskunft/Beratungsstelle aufsuchen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026