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Experten-Antwort

Schwerbehinderung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

von Michael Breyer07.02.2014 | 17:01
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4 Antworten

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Ich bin 1952 geboren und befinde mich zur Zeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Sept. 2013 bis März 2015) Ich hatte vor, mit 63 und 9% Abschlag ab April 2015 in Altersrente zu gehen. Nun bin ich schwerbehindert geworden und damit änderten sich die Rentenbeginnzeiten wie folgt: frühestmöglicher Rentenbeginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme: Altersrente für schwerbehinderte Menschen 01.07.2012 mit Abschlag 10.8 % regulärer Rentenbeginn: Altersrente für schwerbehinderte Menschen 01.07.2015 (kein Abschlag). Meine Frage ist: kann ich jetzt schon in Rente gehen, weil ich durch eine zusätzliche Betriebsrente mehr Geld erhalte als jetzt in der Altersteilzeit ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich einer vorzeitigen Beendigung der Altersteilzeit sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen.

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3 Antworten

W*lfgangam 07.02.2014 | 17:22
Hallo Michael Breyer, ein einfaches NEIN, Sie müssen die (passive) Phase der ATZ 'absitzen', da vor dem vertraglichen Ende (auch mit GdB 50 %) keine ungekürzte Rente möglich ist. Natürlich können Sie mit Ihrem Betrieb reden, ob der bereit ist zu verkürzen - Störfall, Rückabwicklung, ggf. Nachzahlung an Sie - kommt auf Ihren ATZ-Vertrag an. Erster Ansprechpartner ist der Betrieb, hier kann Ihnen keiner weiter helfen. Gruß w.
W*lfgangam 08.02.2014 | 20:45
Hallo Michael Breyer, >ein einfaches NEIN ...ist so natürlich nicht ganz richtig. Sofern Sie in der ATZ-Phase eine Rente beantragen/beziehen, endet die ATZ damit automatisch - gilt für Altersrenten (bei EM-Renten gibt es Besonderheiten zu beachten). Entsprechender Passus zur Beendigung der (ATZ-) Beschäftigung bei Rente sollte in Ihrem ATZ-Vertrag eigentlich enthalten sein. Gruß w.
Michael Breyeram 16.02.2014 | 09:31
Das versuche ich seit Anfang Januar. Der weis es aber auch nicht so recht, was er machen soll. Ich habe vorgeschlagen, a) die Altersteilzeit vorzeitig zu beenden (mit mögl. finanziellen Ausgleich) oder b) "zurückzuverlegen" vor den 01.07.2014. Ich bin mittlerweile zu folgender Ansicht gekommen: Ich bin dem AG entgegengekommen, in dem ich mit Ihm einen Altersteilzeitvertrag abschlossen habe, in dem das Arbeitsverhältnis "vorzeitig" zu meinem 63 Lebensjahr beendet wird. (Ich könnte ja auch bis 67 arbeiten !) Aus diesem Vertrag heraus hat der Arbeitnehmer Pflichten, aber auch der Arbeitgeber. Ich habe meine Verpflichtungen erfüllt, der AG aber noch nicht. MB
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