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Experten-Antwort

Schwerbehinderung rückwirkend wirksam?

von Murmel17.10.2013 | 19:26
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7 Antworten

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Hallo, meine spezielle Frage an einen Experten: Jahrgang 1951, Beginn Altersrente am 1.3.13 mit 10,8 % Abzug. Seit Oktober 2013 liegt ein Bescheid über Grad der Behinderung 80 rückwirkend ab 5.12.2012 vor. Kann durch diesen Bescheid etwas an dem Rentenabschlag geändert werden? Gruss Murmel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es hängt u.a. davon ab, welche Angaben Sie im Rentenantrag gemacht haben.

Sie sollten auf jeden Fall die Nachweise über die Schwerbehinderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen und um Überprüfung bitten.

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6 Antworten

=//=am 18.10.2013 | 10:04
Wie kommen Sie bei Jahrgang 1951 auf den Rentenbeginn 01.03.2013 mit 10,8 % Abschlag? Diesen Abschlag gäbe es nur bei Rentenbeginn Vollendung des 60. Lebensjahres. Sie müßten bei Rentenbeginn 03/2013 ja auch bereits mindestens 50 % schwerbehindert (gewesen) sein! Abschlagsfrei könnten Sie mit 63 diese Altersrente erhalten. Meinten Sie vielleicht 03/2014? Ich verstehe Ihre Frage nicht.
Mitleseram 18.10.2013 | 10:59
Sofern der Rentenbescheid noch nicht bestandskräftig geworden ist, kann sich die rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft noch positiv auswirken. In der Praxis wäre dann bei gleichem Rentenbegiinn der Abschlag um 7,2 % geringer und würde dann nur noch 2,4 % betragen. "Noch nicht bestandskräftig" bedeutet, das entweder im Rentenbescheid selbst ein entsprechender Zusatz wegen "Vorbehalt" eingetragen ist (einfach mal nachlesen) oder gegen den Bescheid innerhalb von einem Monat Rechtsmittel (Widerspruch) eingelegt wurden. Ansonsten wäre noch abzuklären, wie Sie im Rentenantrag die Frage nach einem laufenden offenen Verfahren wegen Anerkennung der Schwerbehinderung beantwortet haben. Im Zweifel einfach einen formlosen Überprüfungsantrag an ihren Rentenversicherungsträger senden und eine beglaubigte Abschrift der Schwerbehinderung beifügen.
Mitleseram 18.10.2013 | 11:05
Leider hat sich ein Tippfehler eingeschlichen, es muss natürlich 3,6 % ( und nicht 2,4 %() heissen.
Murmalam 18.10.2013 | 11:33
Vielen Dank für die beiden kompetenten Antworten. Ich werde den Rat befolgen.
Murmelam 18.10.2013 | 10:45
Hallo =//=, sagt Ihnen das Stichwort "Vertrauensschutz" etwas? Meine Angaben stimmen - und um Antwort von einem EXPERTEN habe ich gebeten, weil ich mir schon denken konnte, dass Sie meine Frage nicht verstehen :-(
=//=am 21.10.2013 | 13:30
So so, Sie konnten sich das schon denken. ;-) Ein ganz Schlauer. Wenn die Fragen richtig formuliert werden, verstehe ich sie in der Regel auch immer. Sie hatten nicht erwähnt, WELCHE Altersrente ab 03/2013 gezahlt wird. Allerdings hat die rückwirkende Einstufung des Schwerbehindertengrades NICHTS mit Vertrauensschutz zu tun, sondern nur mit der Gewährung einer ANDEREN Rentenart (Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab einem früheren Zeitpunkt).
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