Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin 60 Jahre alt (geb.August 1948), seit über 40 Jahren ohne Unterbrechung rentenversicherungspflichtig beschäftigt und seit 29. März 2006 schwerbehindert (GdB 50). Ab wann kann ich frühestens Altersrente wegen Schwerbehinderung o h n e Abschläge beziehen? Bitte Rechtsquelle angeben. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Ruckerbauer