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Schwerbehinderung und Altersrente

von Johann Ruckerbauer09.02.2009 | 14:29
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 60 Jahre alt (geb.August 1948), seit über 40 Jahren ohne Unterbrechung rentenversicherungspflichtig beschäftigt und seit 29. März 2006 schwerbehindert (GdB 50). Ab wann kann ich frühestens Altersrente wegen Schwerbehinderung o h n e Abschläge beziehen? Bitte Rechtsquelle angeben. Danke. Mit freundlichen Grüßen Johann Ruckerbauer

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sowohl Johann Ruckerbauer, wie auch lissy, hätten bei Altersrentenbeginn mit 60 Jahren eine Rentenminderung von 10,8 Prozent.

Wenn Johann Ruckerbauer noch bis zum 63. Lebensjahr mit seinem Rentenbeginn wartet, kann er die Minderung umgehen.

Wenn lissy mit der Altersrente bis zum 63. Lebensjahr wartet, kann Sie die Minderung nur für den Teil der Rente umgehen, den sie noch nicht in Anspruch genommen hat. Also ja: mit 60 Jahren würde sich die Rente einfach verdoppeln.

Nachzulesen in den §§ 236 a, 77 Abs. 2 und 3 SGB VI. Wobei hier die Anzahl der Beitrags- und Beschäftigungsjahre keine weiteren Vergünstigungen erbringt.

8 Antworten

Schiko.am 09.02.2009 | 14:38
Ohne Abschläge können Sie zum 01.09.2015 Ihren verdienten Ruhestand antreten. Mit freundlichen Grüßen.
Knut Rassmussenam 09.02.2009 | 15:30
Sie können mit 63 Jahren in eine ungeminderte Rente gehen, sofern Sie bei Rentenbeginn schwerbehindert sind. Nachzulesen in § 236a Absatz 2 SGB VI.
Johann Ruckerbaueram 09.02.2009 | 17:57
Zusatzfrage: Gilt der Rentenbeginn 1, September 2011 auch, wenn ich weiterhin (bis zur Volledung des 65. Lebensjahres) noch Nebenerwerbslandwirt bin?
lissyam 09.02.2009 | 18:27
Sehr geehrte Damen und Heeren, bin 1951 geb. und seit 1969 im Beruf tätig als Erzieherin .Seit April2008 beziehe ich eine Teilerwerbsminderungsrente von 400Euro und gehe noch 20 std. wöchentl. arbeiten.Behind.grad beträgt 60 Prozent. Ich möchte mit 60 Jahren in Rente gehen .In diesem Jahr erreiche ich 40 Arbeitsjahre.Mit wieviel Abzügen muss ich rechnen wenn ich mit 60 Jahren aufhöre und wird die Berrechnung der Rente mit den Arbeitsjahren berrechnet oder beträgt sie nur das doppelte der jetzigen Teilerwerbsminderungsrente ? Mit frdl. Gruss lissy
Ne NE Schikoam 09.02.2009 | 19:21
Immer dieser Besserwisser **SCHiKO** Rechnen müsste man können,aber warscheinlich wieder der Nachamer von Schiko Original. LG
lissyam 09.02.2009 | 20:13
ich finde leider keine antwort auf meine frage
Charlyam 10.02.2009 | 07:11
Kleiner Tipp: Stellen Sie eine eigene Frage und hängen Ihre Frage nicht an einen anderen Beitrag an. Charly
Rosannaam 10.02.2009 | 10:43
Hasllo lissy, Sie können mit 60 J. und einem Abschlag von 10,8 % (wie bisher auch) die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Die NACH Beginn der Teilerwerbsminderungsrente gezahlten RV-Beiträge aufgrund der Beschäftigung werden bei der Altersrente MIT berücksichtigt. Da aber bei der EM-Rente bis zum 60. Lebensjahr eine Zurechnungszeit berücksichtigt wurde, kann von hier aus nicht gesagt werden, ob diese zusätzlichen Zeiten sich (sehr) rentensteigernd auswirken. Aber MINDESTENS das Doppelte wird´s sein.... MfG Rosanna.
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