Sowohl Johann Ruckerbauer, wie auch lissy, hätten bei Altersrentenbeginn mit 60 Jahren eine Rentenminderung von 10,8 Prozent.
Wenn Johann Ruckerbauer noch bis zum 63. Lebensjahr mit seinem Rentenbeginn wartet, kann er die Minderung umgehen.
Wenn lissy mit der Altersrente bis zum 63. Lebensjahr wartet, kann Sie die Minderung nur für den Teil der Rente umgehen, den sie noch nicht in Anspruch genommen hat. Also ja: mit 60 Jahren würde sich die Rente einfach verdoppeln.
Nachzulesen in den §§ 236 a, 77 Abs. 2 und 3 SGB VI. Wobei hier die Anzahl der Beitrags- und Beschäftigungsjahre keine weiteren Vergünstigungen erbringt.