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Schwerbehinderung und Rente

von Mike06.09.2007 | 10:23
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3 Antworten

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Ich habe zur Zeit eine Schwerbehinderung von 50% (Ausweis bis 07/08). Auf Grund dieser Behinderung bin ich im Juli 2007 vorzeitig ohne Abzüge in Rente gegangen. Diese Schwerbehinderung soll mir nun zum Ende des Jahres 2007 aberkannt werden. Hat dieser Vorgang eine Auswirkung auf die Höhe der schon laufenden Rentenzahlung (Minderung wegen Wegfall des Schwerbehindertenstatus). Danke für die Auskunft! Mike

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wichtig bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist, dass der Schwerbehindertenausweis zum Beginn der Rente vorgelegen hat. Der Verlust des Ausweises zu einem späteren Zeitpunkt ist unerheblich.

Einziges Problem könnte bei folgendem Fall entstehen:

Bei einer Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bestehen Hinzuverdienstgrenzen. Sollten Sie die höchstmögliche Hinzuverdienstgrenze überschreiten, entfällt der Rentenanspruch. Für einen erneuten Rentenanspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen die Voraussetzungen erneut geprüft werden. Liegt dann der Schwerbehindertenausweis nicht mehr vor, besteht kein Rentenanspruch auf diese Altersrente.

2 Antworten

Haseam 06.09.2007 | 10:33
Scwerbehinderung muß zum Zeitpunkt der Rentengewährung vorliegen. Danach erfolgt für die GRV keine weitere Prüfung.
Schiko.,am 06.09.2007 | 11:32
Wenn ich es richtig sehe sind sie vor dem 17.11.1950 geboren und es bestand auch schon vor den 16.11.2000 eine anerkannte behinderung mit 50%. Sie konnten deshalb mit 60 jahren- es sind auch jetzt noch 50% - abschlagsfrei die rente für behinderte bekommen. Nachdem ja der behindertenausweis bis Juli 2008 gilt ver- stehe ich nicht warum die 50% ende des jahres ermässigt werden sollen. Es muss doch einen grund geben, warum dies so ist, wie von ihnen geschildert. Mit freundlichen Grüßen.
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